Schneider begrüßt Engagement der Handwerkskammern bei
Umsetzung des Schallschutzprogramms

Bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms der Flughafengesellschaft stellen sich für die Betroffenen viele bautechnische Fragen. Beispielsweise beim Einbau neuer Fenster, zum fachgerechten Einsatz von Baudämmstoffen oder beim Einbau von Lüftungssystemen. Die ausführenden Betriebe müssen die Anforderungen des Leistungskataloges genau kennen, der in der jeweiligen Anspruchsermittlung der Flughafengesellschaft beschrieben wird. Mit Vertretern der Handwerkskammern und der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) hat Bauministerin Kathrin Schneider heute darüber beraten, wie der Informationsaustausch zwischen den Bauherrn, den ausführenden Handwerksunternehmen und der FBB ausgebaut werden kann. „Unser Ziel ist, dass der Schallschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger so zügig wie möglich umgesetzt wird. Diese Baumaßnahmen sind technisch und aber auch verfahrensseitig eine besondere Herausforderung. Deshalb ist es notwendig, dass nicht nur die Anspruchsberechtigten Hilfestellungen bekommen, sondern auch die Baufirmen für ihre Fragen Ansprechpartner haben. Ich freue mich, dass die Handwerkskammern hier unterstützend tätig werden“, sagte Bauministerin Kathrin Schneider heute. Hintergrund: Nach Angaben der Flughafengesellschaft Berlin- Brandenburg (FBB) wurden bis Ende 2014 für 19.399 Wohneinheiten Anträge auf Schallschutzmaßnahmen gestellt. Die FBB geht von insgesamt ca. 25.500 anspruchsberechtigten Wohneinheiten aus. Laut Auskunft der FBB wurden für 11.331 Wohneinheiten Kostenerstattungsvereinbarungen bzw. Anspruchsermittlungen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versandt. Außerdem wurden bei der FBB für 4.887 Objekte Anträge auf Entschädigung für Nutzungsbeeinträchtigungen im Außenwohnbereich sowie für 42 Objekte Anträge auf Schallschutz an besonderen Einrichtungen gestellt.