Staatskanzlei

Kabinett beschließt Hochschulrahmenvereinbarung

veröffentlicht am 29.01.2013

Planungssicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten der Hochschulen in Brandenburg sollen verbessert werden. Dafür hat das Kabinett heute eine Rahmenvereinbarung zwischen Land und Hochschulen beschlossen. Darin werden die Zuweisungen und Anpassungen für die Hochschulen zwischen 2014 und 2018 verbindlich festgeschrieben. Bisher wurden die Etats der einzelnen Hochschulen von Jahr zu Jahr neu verhandelt. Im Gegenzug sollen sich die Hochschulen verpflichten, ihren Anteil zur Fachkräftesicherung, zu Angeboten akademischer Bildung, zur Stärkung der Innovationskraft durch Forschung sowie zur Schaffung innovationsbasierter Arbeitsplätze zu leisten. Wissenschaftsministerin Sabine Kunst: „Mit dieser Rahmenvereinbarung erhalten die Hochschulen eine langfristige Planungssicherheit, die es so bisher nicht gab. Ihre wachsende Rolle bei der Fachkräftesicherung und der Entwicklung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Brandenburg wird damit gewürdigt. Es ist unser gemeinsames Ziel, viele Studierende für eine dauerhafte Ansiedlung in Brandenburg zu gewinnen.“ In der Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Hochschulen festgeschrieben. Beispielsweise geht es darum, dass die Hochschulen Studienangebote und -strukturen verbessern, die Studienqualität weiter entwickeln und die Studienerfolgsquoten steigern. Der Hochschulzugang soll durchlässiger werden. Die Universitäten und Fachhochschulen sollen außerdem mit der Bildung von Netzwerken ihre Leistungen in Lehre und Forschung profilieren und den regionalen und überregionalen Wissens- und Technologietransfer ausbauen. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die Stärkung der Forschungsaktivität aller Hochschulen. Für die Gewinnung von wissenschaftlichem Nachwuchs verpflichten sich die Hochschulen zu Programmen im Graduierten- und Postgraduiertenbereich, sowie zum Ausbau von Juniorprofessuren und Wissenschaftslaufbahnen (sog. tenure tracks). In der Frage der Gleichstellung von Männern und Frauen sollen die Hochschulen die Erhöhung des Frauenanteils bei Studierenden und beim wissenschaftlichen Personal in den so genannten MINT-Fächern anstreben. Das Land stellt den Hochschulen jährlich Landesmittel in Höhe von rund 268,6 Mio. € an Globalzuweisungen zur Verfügung. Hinzu kommen 7.9 Mio. € für Investitionsvorhaben. Darüber hinaus erhalten die Hochschulen knapp 2.8 Mio. € für innovative Forschungsvorhaben sowie 310.000 € für die Graduiertenförderung. Den Ausgleich für steigende Löhne und Gehälter erhalten die Hochschulen zusätzlich. Ebenso werden die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 vereinbarungsgemäß den Hochschulen zufließen. Die Rahmenvereinbarung soll nach Billigung durch den Landtag und der Unterzeichnung durch die Vertragspartner am 1.Januar 2014 in Kraft treten.