Staatskanzlei

Schutz vor Schienenlärm – Brandenburg begrüßt Anrufung des Vermittlungsausschusses

veröffentlicht am 01.02.2013

Brandenburg dringt darauf, dass Anwohner von Schienenstrecken baldmöglichst genauso vor Lärm geschützt werden können wie an Straßen. Deshalb begrüßte das Land die heutige Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat hinsichtlich des Gesetzesvorhabens der Koalitionsfraktionen des Bundestags, das die Gleichstellung von Schienen- und Straßenlärm erst ab 2016/2017 vorsieht. Jetzt sei die Regierungskoalition am Zug, den Ländern zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger entgegen zu kommen.

Verkehrsminister Jörg Vogelsänger: „Für uns ist nicht akzeptabel, dass der so genannte Schienenbonus noch länger zu Lasten der Bevölkerung gelten soll.“ Auf Grund der Entwicklung im Schienenverkehr, neuer Betriebsformen und dichteren Zugfolgen sei die Regelung nicht mehr zeitgemäß. „Die Annahme, dass sich die Anwohnerinnen und Anwohner an Schienenstrecken durch den vom Zugverkehr ausgehenden Lärm weniger belästigt fühlen als durch Straßenverkehr, ist überholt“, so Vogelsänger weiter. „Verkehrslärm, insbesondere Schienengüterverkehrslärm, hat sich vielmehr zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt.“

Die Bevollmächtige des Landes beim Bund, Staatsekretärin Tina Fischer: „Deswegen müssen die Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell auch besser vor dieser Lärmquelle geschützt werden. Daher ist für uns die Abschaffung des Bonus erst nach 2016 viel zu spät.“ Nun sei die Regierungskoalition aus Union und FDP am Zug, den Ländern zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger im Vermittlungsausschuss entgegen zu kommen.

Zum Hintergrund:
Mit dem Gesetz soll der sogenannte „Schienenbonus“ (Zulässigkeit von 5 db höheren Lärmwerten als bei Straßenvorhaben) für die in der Anlage zu § 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes 1993 ausgewiesenen Vorhaben abgeschafft werden, und zwar ab dem Tag des Inkrafttretens der Änderung der Anlage dieses Gesetzes. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt für den jeweiligen Abschnitt des Vorhabens das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet und dabei die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich bekannt gemacht worden ist.

Das Gesetz läuft auf eine Abschaffung frühestens 2016/2017 hinaus, d.h. bis dahin eröffnete Planfeststellungsverfahren könnten (theoretisch) noch ca. 4 Jahre vom Schienenbonus profitieren.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen, 906. Sitzung mit Unterstützung von Brandenburg die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Ziel der Anrufung ist die Überarbeitung mit dem Ziel, dass der Schienenbonus schon früher entfallen können soll.