Staatskanzlei

Brandenburg bekommt ein elektronisches Standesamt

veröffentlicht am 30.07.2013

Die brandenburgischen Standesämter vernetzen sich. Das Kabinett beschloss heute in Potsdam eine entsprechende Verordnung zum Personen-standsregister. Damit können die Standesämter künftig ihre Daten untereinander einsehen. Dies soll auch den Service weiter verbessern. Hintergrund ist eine bundesrechtliche Regelung, wonach die deutschen Standes-ämter die Personenstandsregister ab 1. Januar 2014 von der Papier- in die elektronische Form überführen müssen. Für die Daten gelten höchste Sicherheitskrite-rien. Den Standesämtern steht die Wahl des IT-Dienstleisters für den Registerbe-trieb frei. In Brandenburg haben sich bislang 168 der insgesamt 174 Standesämter entschieden, ihre Register beim Kommunalen Rechenzentrum der Stadt Cottbus zu führen.