Staatskanzlei

Hohe Qualität der Musik- und Kunstschulen sichern

veröffentlicht am 10.09.2013

Die Landesregierung will die hohe Qualität der Musik- und Kunstschulen in Brandenburg auch künftig sichern. Das Kabinett verabschiedete dazu heute den Entwurf für ein neues Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz. Kulturministerin Sabine Kunst betonte: „Kulturelle Bildung auf hohem Niveau ist ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Landes. Wir wollen deshalb die Musik- und Kunstschulen stärker miteinander und mit anderen Bildungseinrichtungen vernetzen. Neu ist, dass auch die Kunstschulen in die Förderung und das System der Qualitätssicherung mit einbezogen sind.“ Das Gesetz sieht regelmäßige Fortbildungsangebote für die Mitarbeiter als Voraussetzung der Staatlichen Anerkennung vor. Ebenso sollen die Unterrichtsräume und Instrumentarien evaluiert werden. Damit mehr Schülerinnen und Schüler die Angebote der Musikschulen wahrnehmen können, soll künftig neben den Unterrichtsstunden auch die Zahl der vertraglich gebundenen Schülerinnen und Schüler Bemessungsgrundlage für die Förderung sein. Als zusätzliches Qualitätskriterium im Rahmen der staatlichen Anerkennung werden Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen aufgenommen. „Je stärker die Musikschulen etwa in Kitas, allgemeinbildenden Schulen, Behinderteneinrichtungen und bei sonstigen Bildungsträgern präsent sind, umso mehr Kinder und Jugendliche können sie erreichen“, so Ministerin Kunst. Um die Versorgung des Landes mit qualitativ hochwertigen Kunstschulangeboten zu verbessern und um eine finanzielle Planungssicherheit sicherzustellen, wird die Förderung des Kunstschulbereichs an Musikschulen und der eigenständigen Kunstschulen im Gesetz verankert. Die Kunst- und Musikschulen werden vom Land mit insgesamt rund 2,7 Millionen Euro jährlich gefördert.