Staatskanzlei

Recycling hat bei Abfallverwertung Vorrang

veröffentlicht am 01.10.2013

Brandenburgs Landesregierung hat heute eine Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle war aufgrund neuer EU- und Bundesregelungen im Abfallrecht notwendig geworden. Zu den wichtigsten Neuerungen im europäischen Recht gehört eine so genannte verfeinerte Abfallhierarchie. Danach hat bei Abfällen nicht nur die Vermeidung Vorrang vor der Verwertung und diese wiederum vor der Beseitigung. Nunmehr wird innerhalb der Abfallverwertung auch ausdrücklich die stoffliche Verwertung – also das Recycling - als höherwertig gegenüber der sonstigen - etwa einer ener-getischen Verwertung - eingestuft. Diese Ziele werden in das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz übernommen. Außerdem müssen spätestens ab 1. Januar 2015 Papier, Metall, Kunststoff und Glas sowie - mit Einschränkungen - auch Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Ministerin Tack erläuterte: „Mit dem Beschluss ist eine wichtige Etappe genommen, um das Landesabfallrecht den neuen Anforderungen auf Bundes- und Euro-paebene anzupassen. Zugleich haben wir die konkreten Bedingungen im Land berücksichtigt. Auf gesonderte Regelungen zur Abfallvermeidung konnten wir verzichten, da wir bereits aktiv an der Entstehung des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes beteiligt waren.“ Im Vorfeld der Gesetzesänderung gab es eine sehr weitgehende Beteiligung der Verbände. Einwände und Hinweise wurden sorgfältig ausgewertet. Nach der Beschlussfassung im Kabinett wird der Gesetzentwurf in den Landtag überwiesen.