Staatskanzlei

Land unterstützt Existenzgründungen mit sechs Millionen Euro

veröffentlicht am 05.11.2013

In Brandenburg gibt es ab sofort eine zusätzliche Unterstützung für Gründer neuer Unternehmen. Darüber informierte heute Arbeitsminister Günter Baaske das Kabinett. Insgesamt sollen für Existenzgründungen bis 31. März 2015 etwa sechs Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der laufenden Förderperiode und vom Land zur Verfügung gestellt werden. Baaske betonte: „Damit können insgesamt etwa 700 Gründungen unterstützt werden. Die Gründerinnen und Gründer erhalten eine Förderung von pauschal jeweils 725 Euro monatlich für bis zu 12 Monate.“ Anträge können ab sofort bei der LASA Brandenburg GmbH gestellt werden (www.lasa-brandenburg.de / Förderprogramme). Hintergrund ist, dass die letzte Bundesregierung den Gründungszuschuss ab 2012 radikal - um etwa 90 Prozent - gekürzt hatte. Von 2007 bis 2011 waren daraus in Brandenburg 22.555 Gründungszuschüsse bewilligt worden, durchschnittlich 4.511 pro Jahr. 2012 erhielten nur noch 461 Personen diese Förderung. Auch 2013 gab es nur wenige Förderfälle. Baaske: „Deshalb war es notwendig, Alternativangebote zu machen. Das machen wir mit unserer neuen Gründungsförderung. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung auch wieder in die Existenzgründungsförderung einsteigen wird, denn Unternehmensgründungen sind Jobmotoren. Sie schaffen viele neue Arbeitsplätze. Studien belegen, dass über 80 Prozent der geförderten Unternehmen auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch am Markt existieren. Das zeigt, dass der Gründungszuschuss ein nachhaltiges Instrument der Arbeitspolitik ist. Er ist vor allem für Frauen wichtig, denn sie haben in der Regel weniger Rücklagen als Männer und sind deshalb auf finanzielle Unterstützung bei Gründungsvorhaben besonders angewiesen.“ In Ost-Deutschland waren 53 Prozent der Gründer zuvor arbeitslos, in Westdeutschland 28 Prozent. Gut zwei Drittel der Gründungen aus Arbeitslosigkeit sind auch fünf Jahre danach noch im Geschäft und nur zehn Prozent wieder arbeitslos. Außerdem schaffen diese zuvor arbeitslosen Gründer in bis zu 40 Prozent zusätzliche Arbeitsplätze. Fakten zum Gründungszuschuss:
  • Anträge sind aus einer Beschäftigung möglich, aber auch aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug. Aus ALG 2 ist eine Förderung nicht möglich, da der Zuschuss sofort und vollständig auf die Grundsicherung angerechnet würde.
  • Eine Unterstützung für ALG 2-Bezieher ist wie bisher jedoch über das Einstiegsgeld möglich.
  • Vor Antragstellung ist eine Beratung notwendig, zum Beispiel durch die Lotsendienste oder die Kammern. Das beinhaltet auch eine Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungskonzepts.
  • Es muss sich um eine Neugründung handeln. Betriebsübernahmen werden in der Regel nicht gefördert.
  • Der Hauptwohnsitz muss ein Ort im Land Brandenburg sein.
  • Mit der Förderung soll insbesondere der persönliche Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abgesichert werden.
  • Antragsteller müssen kranken- und pflegeversichert sein.
www.gruendungsnetz.brandenburg.de