Staatskanzlei

OVG-Urteil: Woidke fühlt sich bestärkt

veröffentlicht am 27.11.2013

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute das Verbot des Neonazi-Netzwerks "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" bestätigt. Brandenburgs damaliger Innenminister und heutiger Ministerpräsident Dietmar Woidke hatte das Verbot vor knapp eineinhalb Jahren verhängt. Zur heutigen Gerichtsentscheidung erklärte Woidke: „Das Urteil bestätigt unsere Verbots-Verfügung. Das freut mich. Die Vereinigung weist eine große Nähe zu nationalsozialistischen Einstellungen auf und lässt sich durch ein aktiv-kämpferisches Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung charakterisieren. Insofern war das Verbot notwendig. Ich bin fest davon überzeugt: Eine wehrhafte Demokratie kann mit rechtsextremistischer Bedrohung fertig werden. Wir dürfen in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus nur nicht nachlassen, auch wenn dieser teilweise als Wolf im Schafspelz agiert.“