Staatskanzlei

Sachsen und Brandenburg setzen auf Zusammenarbeit -
Gemeinsame Kabinettssitzung in Görlitz - Regierungschefs Tillich und Woidke für verlässliche Energiepolitik

veröffentlicht am 31.03.2015

Die Sächsische Staatsregierung und die Regierung des Landes Brandenburg haben bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung in Görlitz über verschiedene aktuelle Fragen beraten. Die beiden Kabinette kamen auf Einladung von Ministerpräsident Stanislaw Tillich im Schlesischen Museum der Europastadt zusammen. Die Landesregierungen waren sich einig, dass die bewährte und sehr gute länderübergreifende Zusammenarbeit fortgeführt und weiter vertieft werden soll. Zukunft der Lausitz und wirtschaftliche Entwicklung Die Landesregierungen betonten die große Bedeutung der Braunkohle-Industrie für die regionale Wirtschaftskraft der brandenburgisch-sächsischen Lausitz. Erklärtes Ziel ist es, den angekündigten Eigentümerwechsel des Braunkohlegeschäfts von Vattenfall aktiv zu begleiten und den bislang erfolgreichen Strukturwandel in der Region weiterhin zu unterstützen, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. Zugleich warnten beide Landesregierungen davor, die Braunkohle einseitig zu benachteiligen. Für einen fairen Wettbewerb der Energieträger untereinander seien langfristig stabile Rahmenbedingungen erforderlich. Die bisherigen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur CO2-Reduzierung verschlechterten die Rahmenbedingungen für die Braunkohlenutzung in Brandenburg und Sachsen deutlich. Beide Landesregierungen forderten die Bundesregierung auf, sich klar zur Braunkohle als Partner der Energiewende und als strukturbestimmender Faktor in der brandenburgisch-sächsischen Lausitz zu bekennen. Verwiesen wurde zudem auf den bisher geleisteten erfolgreichen Strukturwandel in der Region und den damit verbundenen Beitrag zur CO2-Reduktion. Sachsen und Brandenburg begrüßten ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, nun mit den betroffenen Bundesländern einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten, mit dem die Klimaziele der Bundesregierung erreicht werden und der zugleich sicherstellt, dass die Braunkohle weiterhin wirtschaftlich gefördert und verstromt werden kann und damit ihren Beitrag zum erfolgreichen Abschluss des regionalwirtschaftlichen Strukturwandels in den betroffenen Regionen leisten kann. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich sagte: „Nötig ist eine klare und verlässliche Perspektive. Dass die betroffenen Bundesländer jetzt beteiligt werden, ist der richtige Weg. Wir brauchen die Braunkohle als Brückentechnologie, damit die Energiewende gelingt. Es geht darum, dass Strom bezahlbar und zuverlässig verfügbar ist. Nicht zuletzt sichert die Braunkohle unsere heimischen Arbeitsplätze und verringert die Abhängigkeit von Energieimporten.“ Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke betonte: „In den vergangenen 25 Jahren hat die Lausitz erfolgreich einen gravierenden Struktur¬wandel vollzogen, der sozialpolitisch verträglich fortgeführt wird. Nur mit der Braunkohleindustrie als industrieller Basis hat die Lausitz das Potenzial, sich weiter zu einer stabilen zukunftsfähigen Wirtschaftsregion zu entwickeln. Brandenburg und Sachsen werden die Entwicklung der Lausitz hin zu einem innovativen Energiestandort fördern. Und mit der kontinuierlichen Sanierung der ehemaligen Braunkohlegebiete wird die Voraussetzung für eine attraktive Seen- und Kulturlandschaft geschaffen.“ Die Braunkohleindustrie sichert derzeit rund 30.000 direkte und indirekte Arbeitsplätze in der Lausitz und trägt erheblich zur Wertschöpfung in der Region bei. Maßnahmen für eine saubere Spree In enger Zusammenarbeit stimmen sich beide Länder bei dem Thema weiterhin ab. Die Landesregierungen betonten in ihrer gemeinsamen Sitzung, dass die Braunkohlesanierung auch über 2017 hinaus eine gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bleibt. Beide Länder unterstützen daher die bundeseigene Sanierungsgesellschaft LMBV bei der Erarbeitung eines nachhaltigen Konzeptes für die Entsorgung der in großen Mengen bei der Gewässersanierung anfallenden Eisenhydroxid-Schlämme. Gleichzeitig fordern beide Landesregierungen, dass der Bund sich weiterhin aktiv für eine Reduzierung der Eiseneinträge in die Fließgewässer der Lausitz einsetzt und auf der Grundlage eines neuen Braunkohlesanierungsabkommens die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die kommenden Jahre zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus soll auch die Entwicklung des länderübergreifenden Lausitzer Seenlandes als Folgenutzung des Braunkohletagebaus weiterhin unterstützt werden. Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 verständigten sich die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen über die Anforderungen, die ein künftiges Finanzausgleichssystem aus Sicht beider Länder erfüllen muss. Sie bekräftigten dabei die auch im Positionspapier der ostdeutschen Länder Mitte März 2015 dargelegte gemeinsame Position, dass der erfolgreiche Aufholprozess Ostdeutschlands durch die Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für die Jahre ab 2020 nicht gefährdet werden darf. „Das künftige Finanzausgleichssystem muss so ausgestaltet sein, dass jedes Land seine Aufgaben auch weiterhin in vollem Umfang wahrnehmen und sich positiv entwickeln kann. Die Menschen und Unternehmen in ganz Deutschland erwarten zu Recht, dass überall – von Rügen bis zum Bodensee - gleichwertige und angemessene Lebensverhältnisse gewährleistet sind“, erklärten Tillich und Woidke. „Das künftige System muss daher zukunftsfest, solidarisch und nachhaltig ausgestaltet sein.“ Es liegt dabei auch im gesamtstaatlichen Interesse, den Aufholprozess in den ostdeutschen Ländern und Kommunen, die in besonderem Maße von Struktur- und Finanzschwäche betroffen sind, nicht zum Stillstand zu bringen. Verteilungskämpfe nach aktueller Kassenlage sind hingegen nicht zielführend.“ Bis zum Auslaufen des Solidarpaktes II und des geltenden Finanzausgleichssystems im Jahr 2019 sind Bund und Länder gefordert, Anschlussregelungen zu erarbeiten, die den Ländern und Kommunen eine verlässliche und aufgabengerechte Finanzausstattung gewährleisten. Dabei muss die noch immer nicht überwundene Wirtschafts- und Finanzschwäche der ostdeutschen Länder berücksichtigt werden. Sicherheitskooperation wird ausgeweitet Für eine erfolgreiche Bekämpfung der Kriminalität über Landesgrenzen hinweg ist ein enger Informationsaustausch eine wichtige Voraussetzung. Ländergrenzen dürfen im Kampf gegen Kriminalität und Extremismus kein Hindernis sein. Brandenburg und Sachsen begrüßten daher ausdrücklich, dass Berlin der bereits bestehenden Sicherheitskooperation zwischen Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitreten möchte. Damit wird die bisherige Zusammenarbeit im Kampf etwa gegen die zuletzt stark gestiegene Drogenkriminalität und im Bereich der Kfz-Kriminalität weiter ausgebaut. Die Vereinbarung trägt zu einem weiteren Ausbau der länderübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit bei und ist zudem ein gutes Beispiel für weitere Kooperationen in anderen Ressorts. Bewahrung der sorbischen Kultur Das sorbische Volk muss weiterhin in der Lage sein, seine eigene Identität im Alltag bewahren zu können. Sachsen und Brandenburg bieten auch künftig für die Bewahrung und Pflege der sorbischen Kultur und Sprache die notwendigen verlässlichen Rahmenbedingungen. Die beiden Ministerpräsidenten bekräftigen daher die in den jeweiligen Landesverfassungen garantierte Pflege und Entwicklung von sorbischer Sprache, Kultur und Überlieferung. Sie bestätigten in diesem Zusammenhang die besondere Bedeutung des Sorbischen Instituts für den Erhalt und die Bewahrung der sorbischen Sprache und der sorbischen Kultur mit den Standorten Bautzen und Cottbus. Ferner sind sich beide Landesregierungen und der Bund darin einig, das Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk neu zu fassen und damit die Arbeit der Stiftung in den kommenden Jahren auf eine solidere Grundlage zu stellen. Grenzüberschreitender Verkehr Sowohl für Sachsen als auch für Brandenburg ist der grenzüberschreitende Verkehr nach Tschechien und Polen eine Herzensangelegenheit. Die Verkehrswege sollen weiter ausgebaut und gestärkt werden. Insbesondere für den Bahnverkehr stehen beide Länder in engen Gesprächen mit der Deutschen Bahn. Woidke, der auch Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit ist, sagte: „Grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen zwischen den Ländern der Europäischen Union haben für die wirtschaftliche Entwicklung und die Kontakte der Bürgerinnen und Bürger untereinander eine hohe Bedeutung.“ Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Sachsen begrüßten die Initiative der Deutschen Bahn, in Zukunft mehr Züge im Fernverkehr anzubieten zu wollen. Sie kritisierten aber zugleich, dass die grenzüberschreitenden Verbindungen dabei nicht ausreichend berücksichtigt würden. Insbesondere sollten von Deutschland aus die Städte Breslau und Prag besser angebunden werden als bisher. Der Bund solle dazu einen Finanzierungsbetrag sowohl für die Infrastruktur als auch für den Betrieb leisten. Die Entwicklung der europäischen Beziehungen und die Verbesserung der Mobilität sollten dabei Vorrang vor formalen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen haben. Ausdrücklich befürworteten die Ministerpräsidenten die Initiative der Verkehrsministerkonferenz für ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz.