Staatskanzlei

Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes
Brandenburg gebilligt

veröffentlicht am 22.07.2003

Potsdam – Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler hat in der heutigen Kabinettsitzung den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes Brandenburg vorgestellt. Das Gesetz kann nun dem Landtag zur weiteren Diskussion zugeleitet werden. Zielsetzung ist, dass das novellierte Gesetz noch vor den Kommunalwahlen im Oktober in Kraft tritt, damit die neuen Regelungen zu den Gebietsveränderungen greifen können. Das bisherige Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1992 entspricht nicht mehr den aktuellen Erfordernissen. Einige der derzeit gültigen Regelungen haben sich in der Vergangenheit nicht bewährt oder sind nicht präzise genug formuliert. Im vorliegenden Entwurf sind diese Mängel ausgeräumt und es wurden klare und gleichzeitig flexible Regelungen zur Reduzierung der Schalenwildbestände getroffen. Gleich im Paragraph 1 des neuen Gesetzes wurde der Tierschutz verankert und damit seiner gewachsenen Bedeutung in der Gesellschaft Rechnung getragen. Auch die zukünftige Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild trägt dem Tierschutzgedanken Rechnung. Der Fahrzeugführer hat unverzüglich die Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten zu informieren, um verletztes Wild schnell von seinen Schmerzen zu erlösen. Die bisherige Formulierung im Gesetz der waldgerechten Wildbewirtschaftung wurde um die biotopgerechte Wildbewirtschaftung erweitert, da das Wild auch in Lebensräumen außerhalb des Waldes lebt. Bei der Bildung von neuen Gemeinden beziehungsweise Gebietsvergrößerungen wären nach derzeit geltendem Recht die bisherigen Jagdbezirke mit ihren Jagdgenossenschaften neu zu bilden. Die jetzt getroffene Regelung sichert auch bei Gebietsreformen den weiteren Bestand der gemeinschaftlichen Jagdbezirke und lässt gleichzeitig freiwillige Zusammenschlüsse zu.