Regierung legt Prioritäten für neue EU-Förderperiode 2014-2020 fest
veröffentlicht am 05.11.2012
Die Landesregierung hat sich auf die Prioritäten für die neue EU-Förderperiode 2014-2020 verständigt. Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Ralf Christoffers, und des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Albrecht Gerber, sind dies: 1. Innovation 2. Bildung und Fachkräftesicherung 3. schonende und effiziente Ressourcennutzung, Erneuerbare Energien Die Landesregierung steht vor der Herausforderung, die nachhaltige Nutzung der EU-Fördermittel in der nächsten Förderperiode sicherzustellen. Dies gilt umso mehr, als Brandenburg künftig erheblich weniger Mittel aus Brüssel zur Verfügung stehen werden. Durch eine deutliche Konzentration der Fördermittel auf wenige Schwerpunkte der Landesförderpolitik sowie einen kohärenten und fondsübergreifenden Ansatz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die EU-Fonds auch weiterhin spürbare Impulse für die Regionalentwicklung im Land setzen können. Neben den landespolitischen Prioritäten sollen folgende fondsübergreifenden, landesspezifischen Querschnittaufgaben beim Fördermitteleinsatz aller drei Fonds eine wichtige Rolle spielen:- der konstruktive Umgang mit den Herausforderungen des demografischen Wandels
- die stärkere Integration der Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen und
- die Stärkung des Landes und seiner handelnden Menschen und Institutionen im Umgang mit den voranschreitenden Internationalisierungsprozessen.