Staatskanzlei

Neue Regeln für die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - Kralinski: Win-Win-Situation für Rundfunknutzer, Sender und Verlage

veröffentlicht am 14.06.2018

Brandenburg begrüßt die heutige Einigung der Ministerpräsidenten auf neue Regeln für die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Medienstaatssekretär Thomas Kralinski sprach unmittelbar nach Vorstellung auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin von einer „Win-Win-Situation für Mediennutzer, Sender und Verlage gleichermaßen".

Mit dem heutigen Beschluss wurde der Weg für eine Stärkung der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote freigemacht. Die vielfach kritisierte 7-Tage-Regelung, wonach Angebote in der Regel nach einer Woche aus dem Angebot genommen werden,  entfällt. Außer bei Sport-Großereignissen sind nun 30 Tage festgelegt. Auch werden weitere spezielle Internet-Angebote möglich, die über das bereits gesendete Angebot von Fernsehen und Radio hinausgehen.

Kralinski erklärte dazu: „Mit dem neuen Telemedienauftrag schaffen wir für alle Mediennutzer einen echten Mehrwert. Denn die Angebote des rbb und der anderen Anstalten werden länger und besser im Internet verfügbar sein. Wir tragen den flexibleren Gewohnheiten der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung und stärken die Qualitätsmedien im Land. Und es ist auch ein klares Signal an junge Menschen, die vor allem online unterwegs sind. Ich verspreche mir von der Einigung auch mehr Akzeptanz für den Rundfunkbeitrag."

Kralinski begrüßte ausdrücklich, dass die Anstalten für die Neuregelungen keinen zusätzlichen Geldbedarf angemeldet und die Sender sich mit den Zeitungsverlegern geeinigt haben. Kralinski: „Damit ist der unselige Streit um die Online-Angebote endlich beigelegt. Ich wünsche mir, dass wir nun von der Konfrontation zu mehr Kooperation kommen. Das wäre ein Gewinn für alle - die Zeitungen, für die Sender und ihre Nutzer."

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