Staatskanzlei

Für die Zukunft im Herzen Europas: Grenzregionen voranbringen – Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen

Gemeinsame Kabinettssitzung von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

veröffentlicht am 19.03.2019

Die Landesregierungen von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Zusammenarbeit in deutsch-polnischen Angelegenheiten vertiefen. Bei der gemeinsamen Kabinettssitzung heute in Wittenberge unterzeichneten Ministerpräsident Dietmar Woidke und seine Amtskollegin Manuela Schwesig eine Vereinbarung, mit der auf deutscher Seite Strukturen für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin geschaffen werden sollen. Dazu soll in Anklam eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, um Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kultur und Gesellschaft besser zu vernetzen. Weitere Themen waren der Schullastenausgleich in beiden Ländern, der Ausbau der digitalen Infrastruktur insbesondere im ländlichen Raum, der Bahn- und Straßenverkehr sowie der Tourismus.

Woidke und Schwesig sprachen sich unmissverständlich gegen jegliche Versuche aus, Förderungen künftig auf die Städte zu konzentrieren. Dieser kürzlich vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Halle gemachte Vorschlag sei „völlig daneben". Woidke: „Ich halte diese Thesen nicht nur für falsch, sondern für schädlich. Sie verunsichern die Menschen. Natürlich müssen wir die ländlichen Räume fördern. Dort passiert auch sehr viel. Wer nur Metropolen stärken will, sorgt zum Beispiel in Berlin und im Umland dafür, dass dort die Mieten und die Grundstückspreise weiter explodieren, weiter Land zubetoniert wird. Aber wir müssen dazu beitragen, den Druck aus den Metropolen zu nehmen und ihn möglichst weit zu verteilen. Das wiederum stärkt die Regionen."

Schwesig sagte: „Das Grundgesetz gibt das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse vor. Das muss in Stadt und Land wie auch in Ost und West gelten. Natürlich müssen wir die wirtschaftlichen Zentren weiter stärken. Aber das darf nicht dazu führen, dass die ländlichen Räume abgehängt werden. Auch dort brauchen wir gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven für junge Menschen."

Zur Metropolregion Stettin gehören auf polnischer Seite neben der namensgebenden Hauptstadt der Woiwodschaft Westpommern auch Gemeinden und Landkreise der Region. Auf deutscher Seite zählen Teile der Uckermark und des Barnim sowie der Landkreis Vorpommern-Greifswald und Teile des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte dazu. Insgesamt lben hier etwa 950.000 Menschen.

Woidke: „Die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin ist ein elementarer Baustein des nördlichen deutsch-polnischen Verflechtungsraums. Schon heute haben sowohl Vorpommern als auch die brandenburgische Uckermark und der Barnim enge Verbindungen zu Stettin. So sind viele Polinnen und Polen aus dem Großraum Stettin in den Nordosten Brandenburgs gezogen. Ihre Kinder gehen in unsere Kitas und Schulen und tragen damit zur Stärkung dieser Regionen bei. Die wirtschaftliche Verflechtung weiter nimmt zu. Kulturelle Einrichtungen wie die Uckermärkischen Bühnen in Schwedt oder die Philharmonie in Stettin profitieren von Besuchern aus dem Nachbarland. Mit der heutigen Vereinbarung unterstreichen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ihren Willen, eng zusammenzuarbeiten, um die großen Potentiale in Zukunft stärker zu nutzen."

Schwesig sagte: „Wir wollen noch stärker von der Strahlkraft der Metropole Stettin profitieren. Unser Ziel ist es, die wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter auszubauen, damit auf beiden Seiten der Grenze Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden. Aber es geht beispielsweise auch um den Austausch zwischen Schulen, zwischen Kommunen, in der Wissenschaft und in der Kultur. Ich freue mich sehr, dass der Parlamentarische Staatssekretär auf deutscher Seite die Koordinierung für eine grenzübergreifende Metropolregion Stettin übernimmt."

Die Geschäftsstelle in Anklam wird im Zuständigkeitsbereich des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern, Patrick Dahlemann, geschaffen. Brandenburg ist in die Arbeit eng eingebunden und beteiligt sich an projektbezogenen Aktivitäten. Eine Koordinierungsgruppe soll die Arbeit der zukünftigen Geschäftsstelle vorbereiten und begleiten. Die Handlungsfelder sind unter anderem die Förderung der polnischen Sprache in Kita, Schule und Erwachsenenbildung, die Entwicklung grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen sowie die Intensivierung der Hochschulzusammenarbeit. Ferner geht es um die Verbesserung des Verkehrsnetzes und die Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität sowie den Ausbau der interkulturellen Kompetenzen. Für die polnische Seite gibt es in Stettin bereits eine Geschäftsstelle.

Für die Förderung und Umsetzung von grenzüberschreitenden Projekten leistet das Kooperationsprogramm INTERREG VA Mecklenburg-Vorpommern/
Brandenburg/Polen wichtige Beiträge. Aber auch mit eigenen Mitteln fördern beide Länder deutsch-polnische Initiativen, in diesem Jahr unterstützen sie beispielsweise gemeinsam das Projekt „perspektywa - Vom Grenzraum zum Begegnungsraum". Es wird von der Regionalen Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie Mecklenburg-Vorpommern e.V. umgesetzt und unterstützt das Zusammenleben von Deutschen und zugezogenen Polen innerhalb der Ämter Löcknitz-Penkun und Gartz (Oder).

Für die Uckermark sind die Achse Berlin-Stettin und die Stärkung der Verflechtungen im Rahmen der Metropolregion Stettin ein wichtiger Zukunftspunkt. Um die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen, hat sich Brandenburg dafür stark gemacht, dass die Bahnstrecke Angermünde-Stettin bis 2026 zweigleisig ausgebaut und elektrifiziert wird. Brandenburg und Berlin beteiligen sich hälftig an den Zusatzkosten von insgesamt 100 Millionen Euro an dem Projekt.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verständigten sich zudem darauf, die weitere Umsetzung des Gemeinsamen Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum zu unterstützen und gemeinsame Aktivitäten eng abzustimmen. Das Konzept wurde durch den Raumordnungsausschuss der Deutsch-Polnischen Regierungskommission erarbeitet und 2018 durch die Deutsch-Polnische Regierungskommission angenommen. Der Verflechtungsraum umfasst Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen sowie die Woiwodschaften Zachodniopomorskie (Westpommern), Lubuskie (Lebuser Land), Dolnoślaskie (Niederschlesien) und Wielkopolskie (Großpolen). Derzeit läuft ein vom Bundesinnenministerium organisierter „Wettbewerb für Flaggschiffprojekte des Gemeinsamen Zukunftskonzepts". Daran konnten sich deutsch-polnische Kooperationsprojekte beteiligen. 

Angesichts ähnlicher Strukturen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sprachen die Regierungen auch über die Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen.

In diesem Zusammenhang vereinbarten sie, den Schullastenausgleich für Schülerinnen und Schüler des Nachbarbundeslandes ab dem Schuljahr 2019/2020 jeweils dauerhaft zu übernehmen. Damit wird ein reibungsloser Ablauf der länderübergreifenden Beschulung beiderseits der gemeinsamen Landesgrenze ermöglicht. Mit der neuen Regelung übernimmt Mecklenburg-Vorpommern die derzeitig in Brandenburg geltende Rechtslage, dass das Land den kommunalen Schulträgern Schulkostenbeiträge auch für diejenigen Kinder erstattet, die ihren Wohnsitz im benachbarten Bundesland haben. Derzeit besuchen etwa 500 Brandenburger Schülerinnen und Schüler eine öffentliche Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Von dort kommen wiederum etwa 440 nach Brandenburg.

Die Regierungen verständigten sich darauf, angesichts unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen auch weiterhin eine länderübergreifende Kindertagesförderung zu ermöglichen. Dazu sollen die zuständigen Ministerien bis Ende 2019 Regelungen erarbeiten und umsetzen. Um die Ausbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen im nördlichen Brandenburg und im südlichen Mecklenburg-Vorpommern langfristig bedarfsgerechter zu gestalten, sollen Möglichkeiten für eine grenzüberschreitende Ausbildung geprüft werden. Junge Menschen könnten dann in der Nähe ihrer Heimat den Beruf des Erziehers erlernen. Zudem soll so Kindertageseinrichtungen in diesen vorwiegend ländlich geprägten Regionen die Gewinnung von Fachkräften erleichtert werden. 

Zur Bewältigung der flächendeckenden pflegerischen und medizinischen Versorgung werden die Landesregierungen weiterhin eng zusammenarbeiten. Das umfasst die länderübergreifende akutstationäre Versorgung, die Krankenhausplanung, den beschleunigten Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung, den Ausbau der Digitalisierung und Telemedizin sowie die weitere Ausgestaltung des Rettungsdienstes und der notärztlichen Versorgung.

Die Landesregierungen bekräftigen das Ziel, auch in dünn besiedelten ländlichen Regionen Zugang zu schnellem Internet im Rahmen der Daseinsvorsorge zu schaffen. Hierzu setzen sie sich gegenüber dem Bund dafür ein, das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau erheblich aufzustocken. Bis zum Jahr 2025 soll bundesweit eine Gigabit-Infrastruktur geschaffen werden, um eine 100-prozentige Versorgung der Haushalte mit gigabitfähigen Anschlüssen zu gewährleisten. In Brandenburg waren im Jahr 2018 69,7 Prozent der Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreichbar, in Mecklenburg-Vorpommern 66,5 Prozent.

Für den Bereich Mobilfunk betonten die Regierungen die Notwendigkeit, den Ausbau der Mobilfunkversorgung mit 5G-Standard auch in ländlichen Regionen zu beschleunigen. Beide Länder werden sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, eine Förderstrategie flächendeckender Mobilfunkversorgung zu entwickeln, um auch die letzten Versorgungslücken zu schließen. Gegebenenfalls muss dort, wo der Markt versagt und weiße Flecken drohen, die Errichtung der notwendigen Mobilfunkmasten gefördert werden.

Woidke: „In Zeiten des demografischen Wandels wird die Daseinsvorsorge gerade in strukturschwächeren Regionen eine zunehmende Herausforderung. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stehen hier vor ähnlichen Aufgaben. Deshalb ist es wichtig, dass wir als benachbarte Bundesländer Erfahrungen austauschen, voneinander lernen und eng zusammenarbeiten. Das haben wir auf unserer heutigen Sitzung bekräftigt. Wir haben mit Blick auf das Ziel gleichwertige Lebensverhältnisse weitere Maßnahmen verabredet, die den Menschen in beiden Ländern zugutekommen. Das ist auch eine wesentliche Voraussetzung für den sozialen und politischen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft." 

Schwesig: „Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Bundesregierung aufgefordert, für eine flächendeckende Mobilfunk-Versorgung in Deutschland zu sorgen. Für Länder wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist das von besonderer Bedeutung. Schnelles Internet und verlässliche Mobilfunkverbindungen gehören heute zur Daseinsvorsorge wie Strom und Wasser. Es darf keine weißen Flecken mehr geben. Das ist gleichermaßen wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Lebensqualität der Menschen im ländlichen Raum."

Bei der gemeinsamen Kabinettssitzung ging es ferner um die Zusammenarbeit in den Bereichen Tourismus und Verkehr. Beide Seiten wollen die umweltfreundliche Erschließung ihrer Tourismusregionen unterstützen. Zur Entlastung der Urlaubsregionen vom motorisierten Individualverkehr sollen die touristischen Verkehre soweit als möglich über die Schiene abgewickelt werden. Deshalb sollen die bestehenden Ausflugsverkehre auf den Linien RE 5 und RE 3 Richtung Stralsund und Rostock auch in den kommenden Jahren in der Sommersaison zur Entlastung der planmäßigen Regionalzüge angeboten werden. Die Landesregierungen wollen gemeinsam prüfen, ob die Bestellung eines zusätzlichen Ausflugszuges zwischen Berlin und Stralsund möglich ist und ob der 5. Wagen auf den Linien RE3/5 (Fahrradwagen) auch in der Wintersaison angehängt werden kann.

Beide Länder werden sich gegenüber dem Bund weiter für eine Stärkung des Fernverkehrs einsetzen. Die Ankündigung der DB Fernverkehr, Intercity-Züge im Zweistundentakt ab Dezember 2019 in der Relation Berlin-Neustrelitz-Rostock- Warnemünde und ab Dezember 2026 auf der Verbindung Berlin-Prenzlau- Stralsund einzusetzen, wird begrüßt.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betonen die große wirtschaftliche, touristische und verkehrstechnische Bedeutung der Bundesautobahn 14 für beide Bundesländer. Sie setzen sich gemeinsam für einen zügigen Weiterbau und deren rasche Gesamtfertigstellung ein. Zudem setzen sie sich für die zügige Umsetzung des Ausbaus der B 96 von der A 10 bis zur A 20 als eines der bedeutenden Infrastrukturprojekte ein. Beim geplanten Bau der B 189n arbeiten die  Straßenbauverwaltungen beider Länder  daran, den Verlauf der neuen Strecke zu bestimmen. Die Straße verbindet die Städte Neustrelitz und Wittstock und die südlichen Ferienregion der Mecklenburger Seenplatte mit den Autobahnen A 24 und A 19.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 228.9 KB)