Tesla: Kaufvertrag steht - Genehmigungsunterlagen eingegangen
veröffentlicht am 21.12.2019
Der Kaufvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Automobilhersteller Tesla für das Grundstück im Bereich der Gemeinde Grünheide ist zwischen beiden Seiten verhandelt. Die Einigung erfolgte heute Nacht. Auch beim zweiten zentralen Thema gibt es einen entscheidenden Fortschritt: Heute Vormittag gingen beim Landesamt für Umwelt (LfU) die Antragsunterlagen von Tesla für das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ein.
Ministerpräsident Dietmar Woidke erklärte zum neuen Stand: „Es ist sehr gut, dass jetzt die zwei ersten wichtigen Schritte getan sind. Ich freue mich, dass die am Dienstag in der Task Force dazu getroffenen Absprachen von allen Beteiligten eingehalten werden konnten. Das macht mich für den weiteren Weg zuversichtlich. Aber es gibt noch eine Menge zu tun."
Finanzministerin Katrin Lange sagte: „Der Tesla-Kaufvertrag steht. Er ist erfolgreich verhandelt worden. Mir lag vor allem daran, dass Brandenburg seinem Anspruch als Zukunftsregion gerecht wird. Das ist gelungen."
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte: „Noch vor Weihnachten haben wir zwei weitere Meilensteine erreicht. Das stimmt mich optimistisch für das weitere Vorankommen dieser spektakulären Ansiedlung im kommenden Jahr."
Beide Seiten haben nun noch Gelegenheit, den erarbeiteten Vertragsentwurf redaktionell durchzusehen. Dies wird kurzfristig erfolgen. Zudem steht der Vertrag noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Vorstand von Tesla. Zu den konkreten Vertragsinhalten wurde zwischen beiden Seiten Vertraulichkeit vereinbart. Die entsprechende Vorlage wird anschließend dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages zugeleitet. Die Einwilligung des Ausschusses zum Verkauf der rund 300 Hektar großen Liegenschaft ist erforderlich. An den abschließenden Verhandlungen waren auf Brandenburger Seite Finanzministerin Katrin Lange, Wirtschaftsminister Jörg Steinbach und Umweltminister Axel Vogel sowie Experten der Wirtschaftsförderung Brandenburg und Rechtsbeistände beteiligt.
Umweltminister Axel Vogel erklärte zum Eingang der Antragsunterlagen: „Die allgemeine Prüfung der Unterlagen im Umfang von fünf Aktenordnern auf Vollständigkeit und Eignung für die die öffentliche Auslegung hat heute begonnen. Nach positivem Abschluss dieses ersten Verfahrensschritts ist die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt, in den örtlich verbreiteten Tageszeitungen und im Internet geplant. Mit der Auslegung der Unterlagen folgt darauf die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das ist ein ambitionierter, ehrgeiziger Plan. Wir setzen alle Kraft daran, das Verfahren zügig unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben voranzubringen."
Das Verfahren läuft, wie bei solchen Anträgen üblich, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) (§§ 4, 6, 10 und 13) mit konzentrierender Wirkung. Dadurch werden die umweltrechtlichen Anforderungen (z. B. Immissionsschutz, Naturschutz, Wasserrecht, Baurecht) bei einer Behörde zusammengeführt. Zu den wasserrechtlichen Erlaubnissen stimmt sich das Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde mit dem Landkreis Oder-Spree ab.
Die zuständigen Behörden auf kommunaler, regionaler und Landesebene sichern eine zügige Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu.