Staatskanzlei

Corona: Weitere Einschränkungen notwendig – Neue Verordnung für Dienstag angekündigt -Woidke: „Wir müssen Leben retten“

Konkretisierte Fassung vom 13.12.2020, 18.30 Uhr, zu den Punkten 6 und 7

veröffentlicht am 13.12.2020

Dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 15.12.2020
Eindämmungsverordnung

Weitere Informationen zur Situation in Schulen:
"Pflicht zum Präsenzunterricht bis zum Beginn der Ferien ausgesetzt"
Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 13. Dezember 2020

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist bundesweit ein sogenannter harter Lockdown notwendig. Darauf hat sich heute die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel einvernehmlich verständig. Auf einer anschließenden Pressekonferenz in Potsdam sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen ist der harte Schnitt jetzt dringend erforderlich. Dazu bestand heute große Einigkeit. Viele Äußerungen aus der Bevölkerung zeigen mir, dass dafür bei der großen Mehrheit Zustimmung und Verständnis besteht. Dafür mein Dank!"

Die notwendige neue Eindämmungsverordnung wird umgehend erarbeitet und soll bereits morgen vom Kabinett beschlossen werden. Sie soll ab Mittwoch (16. Dezember) und bis vorerst 10. Januar 2021 gelten. Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts werden jedoch bereits ab morgigem Montag gelten. Aktualisiert wird auch die Quarantäneverordnung zum kleinen Grenzverkehr.

Damit reagiert die Landesregierung auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und vielen Todesfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. In den vergangenen Tagen wurden täglich neue Höchstwerte gemeldet. Für Deutschland wurden heute 20.200 neue Corona-Fälle gemeldet, das sind 2.433 mehr als am vergangenen Sonntag. Der bisherige Höchststand war an diesem Freitag mit bundesweit 29.875 gemeldeten Fällen erreicht worden.

Brandenburgs bisheriger Höchstwert wurde am gestrigen Samstag mit 1.019 neuen Fällen binnen 24 Stunden erreicht. Am heutigen Sonntag sind es 751 neue Fälle. So sind laut LAVG in Brandenburg insgesamt 29.053 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020). Das sind 5.329 mehr als vor einer Woche. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt heute 206,8. Vor einer Woche lag dieser Wert noch bei 145,0. Am 02. November, als der „Lockdown light" in Kraft trat, lag die landesweite 7-Tages-Inzidenz noch bei 79,8. Die Gesamtzahl der Sterbefälle im Zusammenhang mit COVID-19 liegt für Brandenburg heute bei insgesamt 567, das sind 109 mehr als vor einer Woche.

Woidke: „Durch den Lockdown-light im November ist keine Trendwende gelungen. Im Gegenteil: Inzwischen steigen die Zahlen wieder. Immer mehr Menschen erleben selbst oder im persönlichen Umfeld Erkrankungen und Todesfälle. Allmählich wird wirklich allen klar: Das ist brandgefährlich. Die Situation ist dramatisch. Die steigenden Todesfälle sind gerade jetzt in der Zeit vor Weihnachten schockierend. Das macht mich betroffen und macht mir große Sorgen. Die physischen Kontakte müssen deutlich verringert werden. Solange wir keine umfassende Impfung erreicht haben ist das der einzige Weg, um das tödliche Virus einzudämmen. Das ist nur durch klare und unmissverständliche Regeln möglich. Ich bitte nicht mehr, sondern fordere dringend auf: Brandenburgerinnen und Brandenburger Haltet Euch daran. Es liegt an uns allen und an niemandem sonst, das Virus zu besiegen."

Unter anderem in der Lausitz wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen und der dortigen erheblichen Belastung des Gesundheitssystems bereits verschärfte Einschränkungen festgelegt. Mit der vorgesehenen neuen Verordnung werden viele Punkte, die bereits regional gelten, landesweit umgesetzt.

Vorgesehene Umsetzung neuer Einschränkungen in Brandenburg:

  1. Mit dem heutigen MPK-Beschluss sollen die bestehenden Beschränkungen (z. B. Schließung Gaststätten und Kultureinrichtungen, Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus höchstens zwei Haushalte, wobei davon Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind) weiterhin und vorerst bis 10. Januar 2021 gelten.

  2. Für die Weihnachtsfeiertage vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt, dass sich ein Haushalt unabhängig seiner eigenen Personenzahl mit maximal weiteren vier Personen treffen kann. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden dabei nicht mitgezählt. Damit soll gesichert werden. dass größere Familien nicht auseinandergerissen werden. Dringend wird daran appelliert, vor den Weihnachtstreffen Kontakte deutlich zu verringern („Schutzwoche").

  3. Landesweites An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr über die 5-er Begrenzung hinaus. Vorgesehen ist ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird untersagt. Von Feuerwerken wird grundsätzlich dringend abgeraten.

  4. Der Einzel- und Großhandel sowie Einrichtungen mit Publikumsverkehr wird voraussichtlich ab 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 geschlossen. Ausgenommen davon sind: Lebensmittelhandel, Tierbedarfshandel, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten.

  5. Körpernahe Dienstleistungen bleiben untersagt. Dies soll künftig auch für das Friseurhandwerk gelten. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

  6. Zur Schule ist vorgesehen: In der Woche vom 14.12 bis 18.12.2020 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausgesetzt. Es findet demnach weiterhin Unterricht statt, aber die Sorgeberechtigten können entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Im Rahmen des möglichen wird in dieser Zeit Digitalunterricht angeboten bzw. Aufgaben erteilt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen „geistige Entwicklung". In der Woche vom 4.1. bis 10.1.2021 erfolgt ausschließlich Distanzunterricht - außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. In dieser Zeit nach den Weihnachtsferien wird Notbetreuung gewährleistet.
  7. Die Kitas bleiben geöffnet. Die Kinder werden dort weiterhin betreut. Eltern, die dies ermöglich können, sollten ihre Kinder jedoch zu Hause betreuen.
  8. Home-Office soll großzügig ermöglicht werden.

  9. Lieferung und Abholung von Speisen bleibt möglich, jedoch kein Verzehr vor Ort. Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.

  10. Gottesdienste sind nur unter Einhaltung strenger Hygieneregeln möglich. Bei Bedarf ist ein Anmeldesystem zu gewährleisten.

  11. Für Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sind besondere Maßnahmen zu treffen. Notwendig werden regelmäßige Tests in kurzen Abständen und das Tragen von FFP-2-Masken.

  12. Dringend abgeraten wird vor nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland. Bei Reisen in ausländische Risikogebiete gilt die Quarantänepflicht.

Im Rahmen der MPK wurde vereinbart, das regionale Verschärfungen bei hohen Inzidenzen vorgenommen werden. Insofern werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten erlassenen weitergehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen dort Bestand haben. Zugesichert wurde vom Bund eine umfassende Unterstützung betroffener Unternehmen.

Vereinbart wurde auch, im Lichte der aktuellen Entwicklung am 5. Januar erneut im Rahmen der MPK zu beraten.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 152.5 KB)