Staatskanzlei

Kabinett beschließt neue Corona-Umgangsverordnung - Viele Erleichterungen ab Mittwoch - Verringerte Testpflichten bei Inzidenzen unter 20

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 15.06.2021

Paradigmenwechsel beim Umgang mit dem Corona-Virus: Angesichts deutlich sinkender Infektionszahlen hat das Kabinett heute die neue „Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg" beschlossen. Damit ist bis auf wenige konkrete Einschränkungen vieles wieder erlaubt. Die Umgangsverordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch, 16. Juni 2021, in Kraft und löst damit die bisherige Eindämmungsverordnung ab. Sie gilt zunächst bis zum 13. Juli 2021. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ich freue mich sehr, dass wir so beim Rückgang der Inzidenz zügig vorangekommen sind und die Umgangsverordnung früher beschließen konnten als ursprünglich geplant. Das ist eine sehr gute Botschaft für den Sommer. Das freut mich und mein Dank an alle, die solidarisch dazu beigetragen haben."

Die wichtigsten Punkte der neuen Umgangsverordnung sind:

  • Allgemeine Hygieneregeln müssen weiterhin eingehalten werden
  • Mindestabstand von 1,5 Metern außerhalb des privaten Raums gilt weiter
  • Keine Kontaktbeschränkungen mehr im öffentlichen Raum
  • Keine Testpflicht in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 20 (zum Beispiel: Innengastronomie, touristische Übernachtungen und Kultur-Veranstaltungen); Ausnahme: Testpflicht gilt unabhängig von der Inzidenz immer in Schulen, für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Kontaktsport drinnen, Diskotheken und Clubs, sexuelle Dienstleistungen
  • Keine Maskenpflicht mehr im Freien (zum Beispiel: Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Wochenmärkte, Außengastronomie)
  • Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen (zum Beispiel: Geschäfte, Veranstaltungen, Kirche, Öffentlicher Personennahverkehr, Reisebusse, Umkleideräume); bei Veranstaltungen, Theater, Konzerthäuser, Kinos und Spielhallen sowie in Hochschulen keine Maskenpflicht, wenn zwischen festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird
  • Keine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Grundschulen
  • Maskenpflicht in Schulgebäuden gilt weiterhin für alle Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal, für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 (außer beim Sport und bei über vierstündigen Klausuren) sowie für alle Besucherinnen und Besucher
  • Veranstaltungen können grundsätzlich mit bis zu 1.000 Teilnehmenden stattfinden (Abstandsgebot, Erfassen von Personendaten, in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Kontaktbeschränkungen private Feiern aus besonderen Anlass neu: Bis zu 100 Gästen draußen und bis zu 50 Gästen drinnen (besondere Anlässe sind zum Beispiel: Verlobungs- und Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Geburtstagsfeiern, Einweihungs-, Prüfungs- und Abschlussfeiern)
  • Kontaktbeschränkungen für alle anderen privaten Feiern und Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gibt es neu nur noch in geschlossenen Räumen: Bis zu zwei Haushalte oder insgesamt bis zu zehn Personen (insbesondere zählen Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mit)
  • Pflegeheime und Krankenhäuser: Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner können beliebig viele Besucherinnen und Besucher empfangen (keine Personengrenze mehr, aber weiterhin grundsätzlich FFP2-Maske, Test-, Impf- oder Genesenennachweis)
  • Gaststätten: Keine Testpflicht für Gäste, die in den Außenbereichen bewirtet werden
  • Beherbergung: Touristische Übernachtungen sind ohne Beschränkungen möglich. Für alle Beherbergungsstätten gilt: Gäste müssen vor Beginn der Beherbergung einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen
  • Versammlungen (Demonstrationen): Keine besonderen Einschränkungen oder Personengrenze mehr (allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln müssen immer eingehalten werden)
  • Gemeindegesang bei religiösen Veranstaltungen ist wieder erlaubt (Abstandsgebot, in geschlossenen Räumen: Abstand von mindestens zwei Metern)
  • Sexuelle Dienstleistungen und Prostitutionsveranstaltungen sind wieder erlaubt (Erfassen von Personendaten, grundsätzliche Testpflicht, Maskenpflicht: solange sexuelle Dienstleistung nicht erbracht wird)
  • Diskotheken und Clubs können wieder öffnen (Erfassen von Personendaten, Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen: grundsätzlich Testpflicht unabhängig regionaler Inzidenz, nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter begehbarer Fläche, Lüften)
  • Personendaten zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung müssen im Einzelhandel nicht mehr erfasst werden

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 6,2. Dies ist bundesweit nach Mecklenburg-Vorpommern der zweitbeste Wert (Bundesschnitt: 15,5). Alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte liegen unter dem Wert von 15, neun davon sogar unter bzw. genau bei 5. Der Landkreis Prignitz hat bereits vier Tage in Folge eine Inzidenz von 0,0. Zum Vergleich die landesweite Sieben-Tage-Inzidenzen der Dienstage davor: Am 18. Mai lag der Landesschnitt bei 60,4, am 25. Mai bei 44, am 1. Juni bei 18,4 und am 8. Juni bei 12,9. Der Höchstwert in der dritten Welle betrug am 15. April 155,3.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Ein guter Tag für gute Nachrichten und es kam, wie es kommen sollte: Die Inzidenzen sind weiter deutlich gesunken. Und in Brandenburg noch stärker als in fast allen anderen Bundesländern. Die Eindämmung der Pandemie gelingt weiter. Dennoch müssen wir vorsichtig bleiben. Das zeigt zum Beispiel die Entwicklung in Großbritannien mit der Delta-Variante. Am vergangenen Wochenende wurden weitere Öffnungsschritte erfolgreich gemeistert. So konnte endlich wieder die touristische Übernachtung starten. Viele haben es genutzt und vielen tat das gut.

 

Unsere heutigen Schritte gehen wir mit klarem Blick, aber mit der notwendigen Vorsicht: Mit unserer 20-er Grenze bei den Testlockerungen gehen wir konsequent diesen Weg. Dies bringt erhebliche Erleichterungen zum Beispiel für Kultur, Gastronomie und Tourismus. Vor einem Jahr wurde erstmals eine Umgangsverordnung beschlossen. Es war damals und ist heute ein Paradigmenwechsel. Jetzt aber fühlt es sich besser an, denn durch Tests und Impfen stehen wir heute viel sicherer da wie im Juni 2020. Im Sommer 2021 ist vieles wieder möglich, wonach wir uns lange gesehnt haben. Ich freue mich darüber und danke allen, die dazu beigetragen haben."

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Wir können uns im Moment über ein Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau freuen. Dank dieser guten Entwicklung stehen wir jetzt wieder vor einem Paradigmenwechsel. Mir war und ist besonders wichtig: Grundrechtseinschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wie jetzt in 14 der 18 Landkreise und kreisfreien Städte unter dem Wert von 10 liegt, dann müssen wir Einschränkungen lockern. Trotzdem müssen wir uns alle weiter umsichtig verhalten. Wir sind leider noch nicht an einem Punkt, an dem wir auf sämtliche Regeln verzichten könnten. Wir beobachten die Ausbreitung der Delta-Variante, die auch schon bei uns angekommen ist. In Brandenburg wurden bislang 22 Fälle der Delta-Variante nachgewiesen. Sie gilt als deutlich ansteckender. Deshalb bleiben Abstand, Hygiene und Masken weiterhin wichtig."

Innenminister Michael Stübgen: „Nach vielen Monaten massiver Einschränkungen ist es endlich soweit: Der Lockdown wird beendet. Inzidenz und Impfquote machen das in Brandenburg möglich. Es bleiben vorerst ein paar Regeln, aber im Großen und Ganzen kehrt die Normalität zurück. Vor uns liegt nun ein besonderer Sommer. Wir können endlich durchatmen und viel gemeinsame Zeit unter Leuten genießen. Das haben wir uns verdient, und ein unbeschwerter Sommer sei allen Brandenburgerinnen und Brandenburgern vergönnt. Wir müssen den Sommer aber auch nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen. Dazu gehört zu allererst der vollständige Impfschutz für alle Impfberechtigten. Die Abläufe der Impfkampagne funktionieren und die Kapazitäten reichen, um bis zum Ende des Sommers alle vollständig impfen zu können. Weniger Einschränkung und mehr Freiheit führen aber bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. Ich kann davor nur warnen. Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt."

Wichtiger Hinweis: Die vollständige Umgangsverordnung soll noch heute (15. Juni 2021) auf dem Portal „Landesrecht Brandenburg" veröffentlicht werden: https://www.landesrecht.brandenburg.de

Eine ausführliche PM zu den wesentlichen FAQ folgt.

 

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 272.0 KB)