Krankenhauskonferenz in Potsdam – Woidke: „Brandenburger Krankenhausstandorte gemeinsam zukunftsfest machen“
veröffentlicht am 23.01.2024
Die Landesregierung steht fest an der Seite der Brandenburger Krankenhäuser und setzt sich auch künftig für eine verlässliche Versorgung im gesamten Land ein. Dies machten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher heute bei der Krankenhauskonferenz in der Potsdamer Staatskanzlei deutlich, zu der der Ministerpräsident eingeladen hatte. Woidke kündigte vor den rund 90 Akteuren aus der Brandenburger Gesundheitsversorgung ein Landesprogramm zur Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser an, das über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) angeboten werden soll.
Woidke: „Mit der vom Bund geplanten Krankenhausreform stehen wir vor den größten Veränderungen der letzten Jahre im Gesundheitswesen. Sie ist notwendig – aber sie kann nur gelingen, wenn die Krankenhäuser finanzielle Unterstützung im Transformationsprozess erhalten. Viele Häuser sind durch Corona-Pandemie, Energiekrise, Inflation und steigende Tarifkosten in eine finanzielle Schieflage geraten. Mit dem `Brandenburg-Paket` unterstützen wir die Krankenhäuser auch in diesem Jahr mit zusätzlich 95 Millionen Euro für Investitionen. Ich erwarte, dass auch der Bund seiner Verantwortung nachkommt und eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sichert.“
Woidke machte weiter deutlich: „Die Belange der ländlichen Regionen sind besonders zu berücksichtigen. Wir brauchen alle unsere Krankenhausstandorte und möchten sie erhalten. Sie sind wichtige Anker der gesundheitlichen Versorgung in Brandenburg. Die Einrichtungen benötigen dringend eine Soforthilfe. Derzeit erleben wir Planungsunsicherheit mit wechselnden Ankündigungen des Bundes zur Krankenhausreform. Es fehlt eine Brückenfinanzierung bis zum Inkrafttreten der Reform. All das kann die flächendeckende, medizinische Versorgung vor allem im ländlichen Raum gefährden. Drohende Insolvenzen müssen mit aller Kraftanstrengung abgewehrt werden. Es braucht ein Vorschaltgesetz für ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser.“
Nonnemacher sagte: „Die Rahmenbedingungen haben sich für die Kliniken in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert. Betriebskosten steigen inflations- und tarifbedingt, gleichzeitig brechen Einnahmen weg. Deswegen ist eine Reform der Krankenhausfinanzierung dringend notwendig. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die Zuständigkeit des Bundes. Der für die Betriebskosten-Refinanzierung wichtige Landesbasisfallwert bildet die aktuellen Entwicklungen nicht ab. Solange der Bund den Landesbasisfallwert nicht erhöht, werden die Defizite und Finanzlücken der Kliniken immer größer. Wir setzen uns für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung der Betriebskosten über die Landesbasisfallwerte ein.“
Finanzministerin Katrin Lange betonte: „Um ausreichende Liquidität der öffentlichen Kliniken bis zur Reform der Krankenhausfinanzierung zu sichern, legen wir kurzfristig ein eigenes Landesprogramm auf. Damit wollen wir eine Brücke bauen, bis der Bund seine Hausaufgaben gemacht hat und die Reform in Kraft tritt. Vorgesehen ist, dass Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft Kredite bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg aufnehmen können. Wir prüfen aktuell, welches Volumen dieses Liquiditätshilfeprogramm haben soll, das wir für bis zu eineinhalb Jahre befristet auflegen wollen. Bei allen Anstrengungen des Landes bleibt es bei der Pflicht des Bundes, die Finanzierung des Betriebes der Kliniken in Zukunft auskömmlich zu sichern.“
Dr. Detlef Troppens, Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), betonte: „Die Lage der Brandenburger Krankenhäuser ist dramatisch, das Gespenst der Insolvenz geht um. Es ist deshalb gut zu wissen, dass die Landesregierung mit Ministerpräsident Woidke und Gesundheitsministerin Nonnemacher hinter den Krankenhäusern stehen und die Bundesebene an ihre Verantwortung erinnert: Der Verantwortung, die Krankenhäuser sofort und nachhaltig mit den für die Bezahlung des Personals notwendigen Finanzmittel auszustatten, der Verantwortung, dass die verfassungsrechtlich festgeschriebene Planungskompetenz der Länder nicht auf eine abstrakte Bundesebene gezogen werden, der Verantwortung, den rechtlichen Rahmen so zu reformieren, dass ambulant-stationäre Versorgung für Krankenhäuser möglich wird. Alles das ist nicht erkennbar. Wenn eine Reform zum Selbstzweck zu werden droht und die Versorgung der Brandenburger Bevölkerung bedroht, sind klare Worte in Richtung Berlin notwendig.“
Catrin Steiniger, Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), erklärte: „Der Aufbau von ambulant-stationären Strukturen ist eine große Aufgabe, die vor uns liegt und die wir nur gemeinsam bewältigen können. Wir brauchen dafür dringend einen gesetzlichen Rahmen. Dabei muss eines klar sein: Leistungen, die aus dem stationären Sektor herausgelöst und ambulant erbracht werden sollen, benötigen eine gleichberechtigte Finanzierung. Wenn stationäre grundversorgende Kapazitäten substituiert werden sollen, dann muss gleichzeitig in die vorhandenen und erforderlich erweiterten ambulanten Strukturen investiert werden.“
Woidke: „Wir müssen unsere Standorte zukunftsfest machen und in enger Kommunikation mit den Beteiligten, darunter auch den Kommunen, bedarfsgerecht weiterentwickeln. Dazu gehört eine Ausweitung ambulant-stationärer Versorgung an Krankenhausstandorten. Klar ist: Fachkräftemangel, Demografie und Digitalisierung verändern unsere Gesellschaft und die Arbeitswelt – insbesondere im Gesundheitsbereich. Es braucht Strukturveränderungen wie den Ausbau der bereits bestehenden erfolgreichen Kooperationen zwischen Krankenhäusern. Wir brauchen Handlungsspielraum vor Ort. Deshalb macht sich das Land im Reformprozess für eine Länderöffnungsklausel stark. Wir werden mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) die Krankenhausträger eng begleiten und für möglichst viel Transparenz und Beratungsexpertise sorgen.“
Zur Krisenbewältigung der Krankenhäuser hat das Land neben der Investitionspauschale von 110 Mio. Euro erhebliche zusätzliche Fördermittel in die Hand genommen. Neben der Krankenhausförderung stellt das Land Mittel zur Kofinanzierung der Bundesprogramme in beträchtlicher Höhe zur Verfügung. Mit dem „Sonderförderprogramm Krisenbewältigung der Krankenhäuser“ standen im Jahr 2023 95 Mio. Euro aus dem „Brandenburg-Paket“ bereit. Die gleiche Summe wird auch für 2024 veranschlagt. Bereits im Herbst 2022 unterstützte das Land die Krankenhäuser im Rahmen des Corona-Rettungsschirms mit zusätzlichen 82,45 Mio. Euro. Mit der Förderrichtlinie „Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe“ werden Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zusätzlich dabei unterstützt, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen. Insgesamt reicht das Land in der aktuellen Legislaturperiode rund zwei Milliarden Euro an die Krankenhäuser aus, knapp die Hälfte stammt aus Landesmitteln.
Zur Krankenhauskonferenz hatte Woidke die Geschäftsführungen der 54 Plankrankenhäuser, die Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeister, der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund sowie die Spitzen der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB), der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg (KVBB), der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), der AOK Nordost sowie weiterer Kranken- und Ersatzkassen, die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) und Arbeitnehmervertretungen (Verdi, Landespflegerat, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) eingeladen.
Hintergrund:
Die geplante Krankenhausreform des Bundes wird mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert. Das Land Brandenburg hat bei der Abstimmung im Bundesrat am 24. November2023 für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt. Die Länder wollen eine tragfähige finanzielle Überbrückungshilfe für die Krankenhäuser und den Verzicht auf die vorläufige Zuordnung von Leistungsgruppen zu den Krankenhäusern im Transparenzregister, da dies der tatsächlichen Zuweisung durch die Länder vorgreift. Im Gesetzesentwurf waren diese beiden Forderungen der Länder nicht berücksichtigt worden.