Staatskanzlei

Bundesrat stimmt Änderung des Düngegesetzes nicht zu – Woidke begrüßt das Ergebnis als wichtigen Schritt für weiteren Bürokratieabbau in der Landwirtschaft

Brandenburg im Bundesrat

veröffentlicht am 05.07.2024

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Novellierung des Düngegesetzes konnte heute im Bundesrat die Mehrheit der Länder nicht überzeugen und erfuhr keine Zustimmung. Auch Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke hat für Brandenburg nicht zugestimmt. Zu den Gesetzesentwürfen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der Krankenhausversorgung hat der Bundesrat umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.

Dr. Dietmar Woidke betonte nach der Sitzung des Bundesrats: „Ich bin erleichtert, dass das Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes im Bundesrat heute durchgefallen ist. Ich habe dieser Vorlage, wie bereits auf dem Deutschen Bauerntag angekündigt, auch nicht zugestimmt. Denn eine Pflicht zur Nährstoffbilanzierung für alle Betriebe wäre eine Überinterpretation der Vorgaben der EU und eine unnötige Überforderung unserer Landwirte. Mit der Vorlage würde das eigentliche Ziel des Gesetzes, die Herstellung von Verursachergerechtigkeit, nicht erreicht. Die Nährstoffbilanz ist das Gegenteil von Bürokratieabbau. Unnötige Bürokratie ist ab- und nicht aufzubauen. Deshalb hat die Brandenburger Landesregierung erst kürzlich gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten weitere Weichen für Vorhaben zur Entbürokratisierung gestellt. Die Landwirtschaft ist nun wirklich kein Reallabor für weitere bürokratische Belastungen.“

Aufgrund der Ablehnung des Düngegesetzes ist es nun an der Bundesregierung ggf. den Vermittlungsausschuss anzurufen. 

Der Bundesrat nahm im sogenannten ersten Durchgang zu Gesetzentwürfen zur Stärkung der Gesundheitsversorgung und zur Verbesserung der Krankenhausversorgung umfangreich Stellung. Woidke: „Der Bund muss hier nachbessern. Wir wollen unsere Krankenhausstandorte erhalten. Die Krankenhausreform muss so ausgestaltet werden, dass das möglich ist. Wir brauchen bessere Bedingungen für die Kooperation von Krankenhäusern und Ausnahmen von Mindestfallzahlen, Außerdem brauchen die Krankenhäuser finanzielle Unterstützung für den Transformationsprozess. “

 

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