Staatskanzlei

Verbesserungen für SED-Opfer – Woidke begrüßt Bundestagsbeschluss

Rentenerhöhung für SED-Opfer

veröffentlicht am 02.02.2025

Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke begrüßt den Beschluss des Bundestages, die SED-Opferrente zum 1. Juli 2025 zu erhöhen und ab dem Jahr 2026 zu dynamisieren. Woidke betonte heute:

„Für diese Verbesserung hat die Landesregierung lange gekämpft. Die Erhöhung und Dynamisierung wurde höchste Zeit. Wir müssen die Folgen der Repression mildern und die Opfer besser unterstützen. Mit der Entscheidung im Bundestag ist ein wichtiges Signal für die Betroffenen gesetzt worden. Die wirtschaftliche Lage vieler SED-Opfer ist problematisch. Denn Haft und Verfolgung haben Spuren hinterlassen und beeinflussen das Arbeitsleben. Deswegen hat das Land Brandenburg auch schon früh und als erstes Bundesland einen eigenen Härtefallfonds zur Unterstützung von in der DDR Verfolgten eingerichtet.“

Als weiteren bedeutenden Erfolg für die Opfer politischer Verfolgung in der DDR wertet der Ministerpräsident die neu im Gesetz enthaltene Regelung zur vereinfachten Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden. Woidke: „Den Betroffenen kann damit hoffentlich nach jahrzehntelangem Kampf für eine gerechtere Behandlung unkomplizierter geholfen werden.“ Er begrüßt auch, dass jetzt Menschen, die im Grenzgebiet zu Westdeutschland und dem westlichen Berlin zwangsumgesiedelt wurden, Entschädigung erhalten.

Betroffene erhalten die Opferrente anrechnungsfrei. Sie wird zusätzlich und altersunabhängig zu anderen Einnahmen gezahlt. Nach dem Beschluss im Bundestag wird die Rente für frühere DDR-Häftlinge ab dem 1. Juli 2025 von 330 auf 400 Euro monatlich angehoben und ab 2026 dynamisiert. Die bislang letzte Erhöhung gab es im Jahr 2019. Außerdem wird ein bundesweiter Härtefallfonds für die Betroffenen eingerichtet.

 

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