Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender mit:
veröffentlicht am 11.11.2008
Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute im Kabinett die Umsetzung des Schulsozialfonds in diesem und im kommenden Jahr sowie die neue Richtlinie zur Schülerbeförderung vorgestellt. „Mit der Einführung des Schulsozialfonds verbessern wir für die Kinder einkommensschwacher Eltern die Teilhabe am schulischen Leben“, so Minister Rupprecht. „Und auch mit der erweiterten Förderung des Schülerverkehrs, die an soziale Kriterien gekoppelt wird, leisten wir einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit insbesondere im ländlichen Raum.“ Beide Maßnahmen hatte die Koalition im Frühjahr dieses Jahres für das Schuljahr 2008/2009 beschlossen.
Laut den seit diesem Schuljahr geltenden „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Schulsozialfonds“ können ab sofort schulische Projekte – insbesondere ergänzende kostenpflichtige Ganztagsangebote, eintägige schulische Veranstaltungen und Lernmittel, die von der Lernmittelfreiheit ausgenommen sind – finanziert werden. Die Unterstützung erfolgt möglichst unbürokratisch über die Schulträger an die Schulen. Die Schulleitungen entscheiden über die Vergabe der Mittel.
Für das laufende Jahr erhalten die Schulen von August bis Dezember 2008 noch 925.000 Euro. In diesem Jahr bewarben sich 634 der insgesamt 739 Schulen in öffentlicher Trägerschaft um Mittel aus dem Schulsozialfonds, das sind rund 85 Prozent der Schulen. Dazu kamen Anträge von 37 der 114 privaten Schulen.
Ab dem kommenden Jahr werden jährlich 2,2 Millionen Euro an die Kinder einkommensschwacher Eltern ausgereicht. Für 2009 haben sich 698 Schulen in öffentlicher Trägerschaft um Mittel aus dem Schulsozialfonds beworben, das sind rund 95 Prozent der Schulen. Dazu kommen Anträge von 51 Schulen in freier Trägerschaft.
Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer sozialen Staffelung der Kostenbeteiligung an den Schülerfahrtkosten“ unterstützt das Land Brandenburg die Kreise und kreisfreien Städte, die gänzlich auf eine Kostenbeteiligung der Eltern bei der Schülerbeförderung verzichten oder diese sozial staffelt, in diesem Jahr mit knapp 1,7 Millionen Euro. Der Anteil der einzelnen Kreise und kreisfreien Städte an der Gesamtsumme richtet sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Beförderung, nach der Bevölkerungsdichte sowie dem Anteil von Sozialgeldempfängern. Daraus ergeben sich für die Landkreise und kreisfreien Städte für das Jahr 2008 folgende Zuwendungen:
Landkreis/kreisfreie Stadt |
Zuwendung 2008 |
Brandenburg a.d. Havel |
23.200 Euro |
Cottbus |
32.100 Euro |
Frankfurt (Oder) |
16.800 Euro |
Potsdam |
15.300 Euro |
Barnim |
95.000 Euro |
Dahme-Spreewald |
133.700 Euro |
Elbe-Elster |
135.400 Euro |
Havelland |
114.900 Euro |
Märkisch-Oderland |
138.800 Euro |
Oberhavel |
83.300 Euro |
Oberspreewald-Lausitz |
73.900 Euro |
Oder-Spree |
159.300 Euro |
Ostprignitz-Ruppin |
109.100 Euro |
Potsdam-Mittelmark |
127.600 Euro |
Prignitz |
68.700 Euro |
Spree-Neiße |
106.500 Euro |
Teltow-Fläming |
110.400 Euro |
Uckermark |
123.700 Euro |
Insgesamt |
1.667.700 Euro |
Ab 2009 erhalten die Kreise und kreisfreien Städte jährlich 4 Millionen Euro. Die Anträge für das kommende Jahr müssen bis zum 1. März 2009 beim Bildungsministerium eingereicht werden. Die Zuweisung erfolgt bis zum 1. Juni 2009.