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Landesregierung dringt auf Änderung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform - Kabinett stimmt einer Bundesratsinitiative für Härtefälle zu

veröffentlicht am 13.02.2018

Brandenburgs Landesregierung plädiert für eine Änderung der Vorschriften zur Abwicklung der Bodenreform. Finanzminister Christian Görke hat dazu - wie bereits im Landtag angekündigt - einen Antrag für eine Bundesratsinitiative vorgelegt. Das Kabinett stimmt der Initiative heute zu.

Görke sagte nach der Kabinettsentscheidung: „Brandenburg weist seit langem darauf hin, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch über die Abwicklung der Bodenreform zu erheblichen Härten führt. Diese Härten sollten im Interesse des Rechtsfriedens beseitigt werden." Dies sei das Ziel der Bundesratsinitiative, betonte Görke.

Der Bundesratsinitiative geht es um spezielle Fallkonstellationen, die beseitigt werden sollen. Betroffene Bodenreformerben unterlagen entweder in einem gerichtlichen Verfahren oder akzeptierten in einem Vergleich die „freiwillige" Auflassung der Bodenreformflächen.

In einer Vielzahl der Fälle galt der Fiskus als Besserberechtigter, weil die Erben ihre Mitgliedschaft in einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft aufgrund mangelhafter Aktenlage der DDR-Behörden nicht mehr nachweisen konnten. In anderen Fällen hatten die Erben zwar ein für die Land- und Forstwirtschaft genutztes Grundstück in eine Produktionsgenossenschaft eingebracht, waren aber trotz Aufnahmeantrags nicht mehr als Mitglied aufgenommen worden. „Das darf nicht zu einem Grundstücksverlust der Erbinnen und Erben führen", unterstrich der Finanzminister.

Mehr Informationen zum Thema Bodenreform finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen unter

www.mdf.brandenburg.de → Bauen und Liegenschaften → Bodenreform

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