Staatskanzlei

Woidke und Schröter stellen Richtlinie zur Hinterbliebenenversorgung von Einsatzkräften vor

veröffentlicht am 12.03.2018

Nach der Tötung zweier Feuerwehrleute bei einem schweren Unfall im September 2017 wird die Versorgung Hinterbliebener von Einsatzkräften neu geregelt. Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl-Heinz Schröter stellen die "Richtlinie Soforthilfe Hinterbliebenenversorgung" für Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Polizei am kommenden Mittwoch bei einer Pressekonferenz vor.

Bislang gibt es unterschiedliche Regelungen für ehrenamtliche und hauptberufliche Rettungs- und Einsatzkräfte. Diese sollen durch die Richtlinie über eine Soforthilfe unabhängig vom Status der Einsatzkräfte als Ehrenamtler, Angestellte oder Beamte angeglichen werden.

Medienvertreter sind herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Wann:   Mittwoch, 14. März 2018, 11.00 Uhr (direkt im Anschluss an das Pressefrühstück!)

Wo:       Presseraum 150, Staatskanzlei,

Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 106.4 KB)