Hinterbliebenenversorgung für Retter verbessert - Bei tödlichen Unfällen im Einsatz bis zu 60.000 Euro Soforthilfen möglich
veröffentlicht am 14.03.2018
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung unbürokratische Soforthilfen für im Einsatz tödlich verunglückte Retter beschlossen. Bis zu 60.000 Euro können an Hinterbliebene unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden. Hintergrund sind bisher ungleiche Versorgungsregelungen bei verbeamteten, angestellten und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten. Sie traten zutage, als im September 2017 zwei Feuerwehrmänner auf der Autobahn bei Lehnin im Einsatz ums Leben kamen.
Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte heute in Potsdam: „Der Schock über den Unfalltod der beiden Feuerwehrkameraden mag inzwischen abgeklungen sein, das Entsetzen und die Trauer sind es noch lange nicht. Wir haben zugesagt, uns der unterschiedlichen Versorgungssysteme anzunehmen und die Hinterbliebenenversorgung gerechter zu gestalten. Mit der Richtlinie gehen wir den richtigen Weg. Unsere Soforthilfe soll dabei nicht nur die Hinterbliebenenversorgung verbessern, sondern auch den Beitrag der Angehörigen für die Gesellschaft wertschätzen."
Innenminister Karl-Heinz Schröter betonte: „Unser Ziel war es, bestehende Ungerechtigkeiten bei der Hinterbliebenenversorgung auszugleichen. Unsere neue Soforthilfe bezieht daher die gesamte Blaulichtfamilie mit ein, und sie gilt nicht nur für Eheleute, sondern auch für Lebenspartner, Großeltern, eheliche und uneheliche Kinder und Enkel. Es ging uns darum, unbürokratisch zu helfen - also sofort und ohne lange Antragsverfahren und die übliche Bürokratie. Wir haben jetzt eine Soforthilfe, die diesen Namen wirklich verdient, die gerecht ist und sich auch bundesweit sehen lassen kann."
Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2017, so dass auch die Angehörigen der beiden Feuerwehrleute aus Lehnin die Hilfe noch erhalten können. Die Summen orientieren sich an der jeweils besten Regelung für Einmal-Kapitalleistungen für Beamte:
- Witwen und versorgungsberechtigte Kinder bekommen 60.000 Euro
- Eltern und nicht versorgungsberechtigte Kinder erhalten 20.000 Euro, wenn es keine Witwen und versorgungsberechtigte Kinder gibt
- Großeltern und Enkel erhalten 10.000 Euro, wenn es weder Witwen, Eltern oder Kinder gibt
Bisher gab es eine solche Versorgung nur für Angehörige von Beamten. Angehörige von angestellten Feuerwehrleuten bekamen keine Einmalhilfen und Angehörige ehrenamtlicher Feuerwehrleute lediglich maximal 26.000 Euro. Die neue Regelung gilt jetzt für alle Gruppen und alle Gehaltsstufen und auch für alle Bürgerinnen und Bürger, die Nothilfe leisten oder Rettungskräfte oder die Polizei unterstützen und dabei ums Leben kommen. Zur Soforthilfe kommen die jeweils gesetzlich festgelegten Zahlungen aus Unfallkasse, Sozialgesetzgebung oder Beamtenversorgungsgesetz hinzu.
Hintergrund:
Am 5. September 2017 kamen zwei Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kloster Lehnin bei einem Hilfeleistungseinsatz ums Leben. Die Landesregierung und der Landtag beschlossen, die Hinterbliebenenversorgung von Feuerwehrangehörigen und Angehörigen von im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen unabhängig von ihrem Status als ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Rettungskräfte, Beamte oder Beschäftigte anzugleichen. Ziel ist es, für die Hinterbliebenen gleichwertige Versorgungsleistungen zu erhalten.
Erfasst werden die Hinterbliebenen von Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren, von Organisationen und Unternehmen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Erfüllung von Aufgaben des Rettungsdienstes oder des Zivilschutzes einschließlich der Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben. Zudem alle, die mit Zustimmung der Einsatzleitung Hilfe leisten oder zur Hilfeleistung verpflichtet wurden sowie die Angehörigen der Polizei und die Angehörigen der Werksfeuerwehren bei außerbetrieblichen Einsätzen.