Staatskanzlei

Rund 1,75 Millionen Euro für die Jugendarbeit im Land

veröffentlicht am 19.06.2018

Zur Förderung der Jugendarbeit hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport drei neue Förderprogramme mit einem Gesamtumfang von 1,75 Millionen Euro für dieses Jahr aufgelegt. Darüber hat Jugendministerin Britta Ernst heute das Kabinett informiert. Im Einzelnen geht es um  „DigitalRäume" (Förderung der digitalen Infrastruktur in der offenen Jugendarbeit), „FreiRäume" (Förderprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen) und „JugendRäume" (Förderprogramm für Jugendräume im ländlichen Raum). Alle drei Programme sollen Einrichtungen der Jugendarbeit zugutekommen und die Jugendarbeit vor Ort stärken.

Jugendministerin Ernst:Jugendliche brauchen außerhalb von Schule und Elternhaus Freiräume, wo sie sich ungezwungen miteinander treffen können. Jugendliches Freizeitleben darf sich nicht nur in städtischen Ballungszentren abspielen. Deshalb unterstützen wir - neben der Digitalisierung - insbesondere Jugendräume im ländlichen Raum. Ein Kernanliegen dabei ist, die Jugendlichen bei der Planung aktiv einzubeziehen."

 

„DigitalRäume" - digitale Infrastruktur in der offenen Jugendarbeit

Mit dem Programm wird die technische Ausstattung in  Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert. Dafür stehen aus dem Nachtragshaushalt insgesamt 500.000 Euro im Landesjugendplan zusätzlich zur Verfügung, zum Beispiel für:

  • die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater),
  • die Anbindung an einen Breitbandzugang (Ausbau der „letzten Meile") für die Einrichtung oder
  • die Anschaffung elektronischer Mobil- und Handgeräte, die in Angebote der politischen, kulturellen oder technischen Jugendbildung einbezogen werden.

Pro Einrichtung können Projekte mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden, jedoch maximal 80 Prozent der Gesamtkosten. Maximal 100 hauptamtlich geführte Jugendfreizeiteinrichtungen können aus diesem Programm gefördert werden. Antragsfrist ist der 31. Juli 2018. Parallel dazu werden die 17 Jugendinformations- und Medienzentren (JIM) in Zusammenarbeit mit dem Landesfachverband Medienbildung Brandenburg e. V. mit weiteren 250.000 Euro gefördert

Weitere Informationen:

DigitalRäume - digitale Infrastruktur in der offenen Jugendarbeit

 

 „FreiRäume" - Förderprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen

Mit dem Programm „FreiRäume 2018" wird die Gestaltung und Ausstattung von Spiel- und Bewegungsflächen an Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert, zum Beispiel Basketballanlagen, Skaterbahnen und Bolzplätze. Dafür stehen insgesamt 500.000 Euro aus Lottomitteln zur Verfügung. Die Jugendlichen werden bei der Planung ihrer „FreiRäume" aktiv einbezogen, etwa durch die Beteiligung von Jugend- oder Clubräten oder durch die Unterstützung von Selbsthilfeprojekten der Jugendlichen. Antragsberechtigt sind amtsfreie Gemeinden und Ämter mit weniger als 15.000 Einwohnern. Die Fördersumme beträgt maximal 5.000 Euro je Vorhaben, die Kommune  muss mindestens weitere 5.000 Euro dazugeben. Rein rechnerisch können damit Vorhaben in 100 hauptamtlich geführten Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert werden. Antragsfrist ist der 30. September 2018.

Weitere Informationen:

FreiRäume ­- Förderprogramm für Jugendfreizeiteinrichtungen

 

„JugendRäume" - Förderprogramm Jugendräume im ländlichen Raum

Mit dem Programm „JugendRäume" werden die Ausstattung, Sanierung und Instandhaltung öffentlich zugänglicher Jugendfreizeiteinrichtungen gefördert. Dafür stehen insgesamt 500.000 Euro aus dem Nachtragshaushalt 2018 zur Verfügung. Jugendräume werden von den Ämtern oder Gemeinden den ansässigen Jugendlichen zur Selbstorganisation und Eigeninitiative überlassen;  sie verfügen über kein hauptamtliches Betreuungspersonal. Gefördert werden Einrichtungen in Orten oder Ortsteilen mit nicht mehr als 2.500 Einwohner. Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass der Jugendraum in Verantwortung der Jugendlichen ehrenamtlich betrieben wird. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 10.000 Euro. Mit den Mitteln aus diesem Förderprogramm können maximal 50 durch Jugendliche selbst organisierte Jugendräume gefördert werden. Antragsfrist ist der 30. September 2018.

Weitere Informationen:

JugendRäume - Förderprogramm Jugendräume im ländlichen Raum

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 133.9 KB)