Staatskanzlei

Brandenburg heute im Bundesrat: Grundgesetz - Teilzeit - Pflegekosten

veröffentlicht am 06.07.2018

In der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause ging es heute erneut um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Mehr Geld soll es künftig für Bildung, sozialen Wohnungsbau und öffentlichen Nahverkehr geben. Das teilt der Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Staatssekretär Thomas Kralinski, in seiner aktuellen Videobotschaft  mit.

Damit der Bund die Länder stärker unterstützen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Auf diese Weise würde der Bund für die digitale Ausstattung von Schulen und den Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten 7 Milliarden Euro bereitstellen. Für mehr sozialen Wohnungsbau könnten die Länder mit mindestens 2 Milliarden Euro aus der Bundeskasse rechnen. Auch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs will der Bund mit 1 Milliarde Euro fördern.

Auf der Tagesordnung der Länderkammer stand auch der Gesetzesvorstoß des Bundes für eine so genannte Brückenteilzeit. Vor allem Frauen stecken bislang darin fest, wenn sie sich einmal für eine geringere Arbeitszeit entschieden hatten - etwa um mehr Zeit für die Kinder zu haben. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, wollen viele wieder zurück in Vollzeit - und das ging bisher in vielen Fällen nicht. Dem Gesetzesentwurf zufolge soll, wer in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten arbeitet, künftig für die Dauer von bis zu 5 Jahren eine Teilzeitarbeit verlangen können, danach aber wieder Vollzeit arbeiten.

Brandenburg hat einen Antrag eingebracht, dass die Beschäftigten in Pflegeheimen mehr verdienen und sich die Arbeitsbedingungen verbessern, damit mehr Menschen diesen wichtigen Beruf ergreifen wollen. Zugleich dürfen aber die Pflege-Kosten für Betroffene nicht aus dem Ruder laufen. Brandenburg schlägt nun vor, dass Betroffene einen festen Sockelbetrag zahlen, der dann durch die Pflegeversicherung aufgestockt wird. Für die Mehrkosten muss die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden. Langfristig sollen sich alle Einkommensarten an der Finanzierung der Pflege beteiligen müssen.

Wie Brandenburg zu den übrigen Tagesordnungspunkten abgestimmt hat, ist auf landesvertretung.brandenburg.de nachzulesen.