Staatskanzlei

Wetterextreme gefährden Ernte: Landesregierung kündigt Hilfen für betroffene Landwirte an

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt der Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 31.07.2018

Angesichts extremer Dürre und daraus resultierender Ernteausfälle will die Landesregierung betroffenen Landwirten helfen. Darauf verständigte sich das Kabinett heute in Potsdam.  Zuvor hatten Agrarstaatssekretärin Carolin Schilde über die Situation in der Landwirtschaft und Finanzminister Christian Görke über steuerliche Maßnahmen der Finanzämter für betroffene landwirtschaftliche Betriebe informiert.

Nach der Kabinettsitzung sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Für manche Betriebe geht die Situation an die Existenz. Das können und wollen wir nicht zulassen. Deshalb werden wir den von extremer Trockenheit betroffenen Landwirtschaftsbetrieben helfen."

Geprüft wird als ein erster Schritt, mindestens fünf Millionen Euro, die noch aus dem Nachtragshaushalt für 2018 zur Verfügung stehen, einsetzen zu können. Von den damals beschlossenen 20 Millionen Euro für Witterungsschäden im Jahr 2017 werden nicht alle Mittel benötigt.  Woidke: „Was für Witterungsschäden durch Überflutungen und Frost im Jahr 2017 galt, sollte auch für Dürreschäden im Jahr 2018 möglich sein."

Finanzminister Görke hatte zuvor das Kabinett darüber informiert, dass die Finanzämter im Land den von der lang anhaltenden Trockenheit betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben bei steuerlichen Fragen entgegenkommen. „Die Finanzämter werden über Anträge von Landwirten, unter anderem auf Stundung fälliger Steuern oder auf Anpassung der Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der besonderen Notlage umgehend entscheiden. Ich empfehle den betroffenen Betrieben, sich frühzeitig an ihr zuständiges Finanzamt zu wenden", sagte Görke.

Der Ministerpräsident beauftragte das Agar- und das Finanzministerium, zügig alle darüber hinaus gehende Möglichkeiten zu prüfen, wie betroffenen Betrieben außerdem geholfen werden kann. Um über Umfang und Konditionen der Hilfen entscheiden zu können, müssen jedoch die Erntedaten der Betriebe vorliegen. Das wird voraussichtlich ab Ende August der Fall sein. Der Landtag wird in die Entscheidung zu konkreten Hilfsmaßnahmen eingebunden werden.

Sofern der Bund eine nationale Betroffenheit feststellt, wird er sich an den Zahlungen beteiligen. Dazu fand heute auf Anregung von Brandenburg ein Bund-Länder-Treffen mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Berlin statt  Mit einer Entscheidung ist aber erst nach Abschluss der Ernte zu rechnen.

Besonders gefährdet erscheint derzeit die Futterversorgung der Tiere im kommenden Winter. Der 2. und 3. Schnitt vom Grünland sind fast vollständig ausgefallen.

Hilfsprogramme sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So muss bei Missernten nachgewiesen werden, dass mehr als 30 Prozent des durchschnittlichen Betriebsergebnisses der vergangenen drei Jahre ausgefallen sind. Zudem wird geprüft, ob vom Landwirt selbst hinreichend Vorsorge etwa durch den Abschluss geeigneter Versicherungen getroffen wurde. 

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