Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:
veröffentlicht am 04.09.2018
Brandenburgs Landesregierung will die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung weiter verbessern. Das Kabinett hat heute dazu den vom Sozialministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 325.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Sie sollen durch die Reform der Eingliederungshilfe mehr Teilhabe, mehr selbstbestimmte Lebensführung und mehr Mitsprache erhalten.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (kurz: Bundesteilhabegesetz - BTHG) im Dezember 2016 hat der Bund die gesetzliche Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Eingliederungshilfe zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung entwickelt werden.
Ziel ist ein elementarer Systemwechsel: Weg vom Fürsorgeprinzip, hin zum Menschen, der mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Dafür wird die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst und in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die neuen Regelungen treten gestuft bis 2023 in Kraft. Es ist Aufgabe der Länder, diese Bundesvorgaben umzusetzen.
In Brandenburg sollen auch künftig die Landkreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der Eingliederungshilfe bleiben. Sie behalten die sachliche Zuständigkeit für die Einzelfallgewährung. Das hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings steigen die qualitativen Anforderungen. So wird es erhöhte Beratungs- und Unterstützungspflichten für die örtlichen Träger geben. Die überwiegende Finanzverantwortung liegt in der Zuständigkeit des Landes.
Mit dem Gesetzentwurf wird außerdem eine Arbeitsgemeinschaft zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Eingliederungshilfe in Brandenburg eingerichtet. Dadurch sollen die Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen konsequent an der Umsetzung beteiligt werden.