Staatskanzlei

Brandenburger Kurorte-Gesetz wird novelliert

veröffentlicht am 02.10.2018

Das Brandenburger Kurorte-Gesetz wird nach 24 Jahren zum ersten Mal novelliert. Das Kabinett hat dem von Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij vorgelegten Gesetzentwurf heute zugestimmt. Ministerin Karawanskij betonte im Anschluss: „Die Kur- und Erholungsorte sind ein Aushängeschild für das Land. Mit ihren Angeboten machen sie beste Werbung und genießen im Tourismus einen besonderen Stellenwert. Die Gäste erwarten zu Recht hohe Qualitätsstandards. Um im nationalen und internationalen Wettbewerb auch in Zukunft mit individuellen Konzepten und Ideen bestehen zu können, müssen wir das brandenburgische Kurorte-Recht zeitgemäß gestalten.". Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet.

Seit dem Inkrafttreten des Kurorte-Gesetz am 14. Februar 1994 haben zahlreiche gesellschaftliche wie wirtschaftliche Entwicklungen die Reise-Gewohnheiten und Gäste-Erwartungen deutlich verändert. Außerdem gibt es Fortschritte bei gesundheitsfördernden Angeboten und therapeutischen Möglichkeiten. An diese Entwicklungen wird das Kurorte-Gesetz angepasst. Wesentliche Änderungen sind:

  • In jedem Kur- und Erholungsort sollen mindestens 100 Betten in klassifizierten Beherbergungseinrichtungen wie zum Beispiel Hotels, Gasthöfen oder Privatzimmern zur Verfügung stehen.
  • Mit Blick auf eine möglichst nachhaltige örtliche Entwicklung und wachsende Anforderungen an die regionale Infrastruktur wird die Qualitätsentwicklung der Kur- und Erholungsorte im Gesetz verankert. So muss die jeweilige Gemeindevertretung oder Stadtverordnetenversammlung eine Kurort- oder Erholungsortentwicklungskonzeption beschließen.
  • Entsprechend einer Empfehlung des Deutschen Heilbäderverbandes hatte sich der Landesfachbeirat für Kurorte und Erholungsorte bereits im Jahr 2003 dazu verständigt, die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung in allen Kur- und Erholungsorten in Abständen von zehn Jahren zu überprüfen. Dies wird in das Gesetz aufgenommen.

Mit dem heutigen Beschluss soll auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen werden: Künftig sollen alle Kommunen die Möglichkeit haben, Übernachtungsgästen einen kostenfreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anzubieten.

Zur Finanzierung der entstehenden Kosten sollen die Gemeinden eine kommunale Abgabe erheben dürfen. Dafür ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich, die mit der Novellierung geschaffen wird. So wird es auch Gemeinden, die nicht zur Erhebung von Kurbeiträgen berechtigt sind, ermöglicht, einen Gästebeitrag zur Deckung der Kosten für die kostenfreie ÖPNV-Nutzung zu erheben.

Hintergrund      

Im Land Brandenburg gibt es aktuell acht staatlich anerkannte Kurorte und Heilbäder sowie 16 staatlich anerkannte Erholungsorte. Gemeinden stellen den Antrag auf staatliche Anerkennung als Kur- oder Erholungsort. Über die staatliche Anerkennung als Kurort oder Heilbad entscheidet das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium, über einen Antrag zu einem Erholungsort das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 150.5 KB)