Elke Mandel neue Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
veröffentlicht am 23.10.2018
Dr. Elke Mandel wird neue Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Das Kabinett folgte dem Vorschlag von Sozialministerin Susanna Karawanskij und beschloss in seiner heutigen Sitzung in Potsdam, Mandel bis zum Ende dieser Legislaturperiode als Beauftragte zu berufen. Die Stelle musste neu besetzt werden, da der bisherige Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel im Mai 2018 zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen wurde. In Brandenburg leben rund 450.000 Menschen mit festgestellten Behinderungen, darunter 325.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung.
Susanna Karawanskij sagte nach der Kabinettsitzung: „Jürgen Dusel hat das Amt mit außergewöhnlich großem Engagement ausgeübt. Seine Berufung zum Bundesbeauftragten unterstreicht die parteiübergreifende Anerkennung für seine erfolgreiche Arbeit. Sie hat aber in Brandenburg unerwartet eine große Lücke gerissen. Umso mehr freue ich mich, dass wir Frau Dr. Elke Mandel für diese wichtige Aufgabe gewinnen konnten. Ich bin überzeugt davon, dass sie couragiert und kompetent an die Arbeit gehen wird. Politik für Menschen mit Behinderungen betrifft alle Lebensbereiche, ob es dabei um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes oder Barrierefreiheit geht. Zu tun gibt es genug. Denn unser Anspruch ist, dass alle Menschen mit und ohne Behinderungen von Anfang an selbstbestimmt leben können."
Dr. Elke Mandel, die das Amt am 01. November 2018 antreten wird, sagte: „Ich freue mich sehr auf die neue Aufgabe. In meinen bisherigen Arbeitsfeldern im Ministerium ging es mir immer auch darum, den Menschen in benachteiligenden Lebenssituationen Selbstbestimmtheit zu erhalten oder zu ermöglichen. Das kann ich jetzt aus der politikfeldübergreifenden Perspektive und den Aufgaben einer Beauftragten mit der Schnittstelle zur Politik viel umfassender wahrnehmen. Den aktuellen Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Brandenburg möchte ich dabei auch als Katalysator für die Weiterentwicklung inklusiven Denkens nutzen. Inklusives Denken als Selbstverständlichkeit in Landespolitik und Landesverwaltung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird auch mein Hauptziel in der verbleibenden Legislaturperiode sein."
Hintergrund
Die 57-jährige Diplom-Pädagogin Dr. Elke Mandel arbeitet bereits seit September 1992 im Arbeits- und Sozialministerium des Landes Brandenburg.
In dieser Zeit war sie unter anderem für die Koordinierung der Bürgerberatung im Ministerbüro zuständig, arbeitete im Bereich Umsetzung des SGB II, im Referat „Behindertenpolitik" sowie im Referat „Zuwanderung, Integration".
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wird nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz durch die Landesregierung für die Dauer der Wahlperiode berufen. Die Beauftragte übt ihre Tätigkeit weisungsfrei und ressortübergreifend aus und hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist die Beauftragte frühzeitig bei Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben, soweit die Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, zu beteiligen. Bürgerinnen und Bürger können sich mit Bitten, Beschwerden und Anregungen direkt an die Landesbeauftragte wenden.
Anfang September 2018 hat die rot-rote Landesregierung den vom Sozialministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf liegt jetzt dem Landtag vor.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (kurz: Bundesteilhabegesetz) im Dezember 2016 hat der Bund die gesetzliche Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention soll die Eingliederungshilfe zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung entwickelt werden.
Ziel ist ein elementarer Systemwechsel: weg vom Fürsorgeprinzip, hin zum Menschen, der mit seinen individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen im Mittelpunkt steht. Dafür wird die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII (Sozialhilfe) herausgelöst und in das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) überführt. Die neuen Regelungen treten gestuft bis 2023 in Kraft. Es ist Aufgabe der Länder, diese Bundesvorgaben umzusetzen.