Staatskanzlei

Grundlage zur Meinungsbildung: Innenminister stellt Bericht über Straßenausbaubeiträge im Kabinett vor

veröffentlicht am 27.11.2018

Das Kabinett hat heute den Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Grundlagen für eine Weiterentwicklung der Straßenausbaubeiträge schaffen" zur Kenntnis genommen. Er wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Das Papier enthält eine Übersicht über die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern sowie Zahlenmaterial und eine Darstellung der wesentlichen rechtlichen Regelungen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen der Meinungsbildung zur Ausgestaltung beitragsrechtlicher Vorschriften beim kommunalen Straßenbau in Brandenburg.

Innenminister Karl-Heinz Schröter sagte: „Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zu dem Thema. In den vergangenen drei Jahren haben die Brandenburger Kommunen Beiträge in Höhe von etwa 25 Millionen Euro jährlich erhoben."

Im Bericht wird der Unterschied von Erschließungsbeiträgen (für die erstmalige Herstellung einer Straße) und von Straßenbaubeiträgen (für Investitionen in bestehende Straßen) erläutert. Der Ländervergleich basiert auf den im Wege einer Länderumfrage bis zum 22. August 2018 übermittelten Angaben sowie ergänzenden Recherchen des Ministeriums. Aus Vergleichsgründen wurde die Länderumfrage auf die 13 Flächenländer beschränkt.

Die Einnahmen der brandenburgischen Gemeinden aus Straßenbau- und Erschließungsbeiträgen sowie der dafür entstehende Verwaltungsaufwand wurden im Rahmen einer Datenerhebung erfragt. Dabei wurde auch um Auskunft zur Verfahrensweise in Bezug auf die Beteiligung von Anliegern im Vorfeld straßenbaubeitragspflichtiger Maßnahmen gebeten.

Um eine möglichst hohe Beteiligung der Gemeinden an der Umfrage mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand zu erreichen, wurde der Berichtszeitraum auf die zurückliegenden drei Kalenderjahre begrenzt. 93 Prozent der angefragten Kommunen haben Daten geliefert. 56 Prozent der befragten Gemeinden haben in den vergangenen drei Jahren Straßenbaubeiträge festgesetzt.

Der Ländervergleich und die Ergebnisse der Umfrage bei den brandenburgischen Gemeinden werden ergänzt durch gesetzgeberische Gestaltungsmöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile.

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