Weiterer Schritt zur Gewinnung von Lehrkräften - Zulagen für Fortbildung von Seiteneinsteigern
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:
veröffentlicht am 05.02.2019
Die Landesregierung unternimmt weitere Schritte, um den Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an den Schulen gut zu begleiten. Das Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Finanzminister Christian Görke eine Neuregelung in der Brandenburgischen Lehrkräftezulagenverordnung, durch die der Kreis der Berechtigten erweitert wird. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 erhalten die an den Schulen in der Betreuung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern eingesetzten qualifizierten Lehrkräfte eine Zulage von monatlich 100 Euro für ihr zusätzliches Engagement im Interesse der schulischen Qualität.
Görke sagte: „Die damit verbundene zusätzliche Arbeitsbelastung der Betroffenen wird durch die erweiterte Zulagenregelung finanziell anerkannt. Dafür haben wir ab dem Jahr 2019 jährlich rund 679.000 Euro vorgesehen. Das ist gut angelegtes Geld."
Aufgrund der aktuellen Lehrkräftesituation in Brandenburg wird der Lehrkräftebedarf in den nächsten Jahren voraussichtlich nur mit Hilfe von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zu decken sein. Diese Lehrkräfte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung werden für ihren Einsatz in den Schulen durch entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vorbereitet. Für ihre Betreuung müssen erfahrene und kompetente Lehrkräfte gewonnen werden.
Bildungsministerin Britta Ernst betonte: „Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden umfassend qualifiziert, individuell betreut und begleitet. Sie mit dem Schulalltag vertraut zu machen und ihre Fähigkeiten für die schulische Praxis zu entwickeln, ist eine sehr anspruchsvolle, viel Kraft und Zeit fordernde Aufgabe. Das verlangt erfahrene, kompetente Lehrkräfte, die diese Arbeit zusätzlich leisten. Ich freue mich daher sehr über die jetzt erfolgte Umsetzung der Zulagenverordnung. Das ist eine verdiente Anerkennung der Leistungen der in der Betreuung eingesetzten Lehrkräfte. Mit dieser Maßnahme setzen wir einen wichtigen Teil unseres Seiteneinsteigerkonzepts um."
Neben der Zulage für Lehrkräfte erhält jede Schule für die Qualifizierung eine Anrechnungsstunde pro Seiteneinsteigerin und Seiteneinsteiger für die Dauer von 12 Monaten.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden zahlreiche besoldungsrechtliche Maßnahmen umgesetzt, mit denen der Lehrerberuf in Brandenburg attraktiver gemacht wurde. Diese Attraktivitätsverbesserungen betreffen rund 10.000 Lehrkräfte. Hierfür hat das Land im Jahr 2018 insgesamt rund 38 Millionen Euro zusätzlich aufgewendet. Im Jahr 2019 wird das Land für diese Verbesserungen voraussichtlich zusätzlich rund 56 Millionen Euro und im Jahr 2020 zusätzlich rund 58 Millionen Euro aufwenden.
Insbesondere wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:
- Zum 1. August 2017 wurden die Eingangsämter der Lehrkräfte mit einer Befähigung für die Sekundarstufe I sowie die Leitungsämter an Grundschulen und die Primarstufenleitungen an Gesamt- und Oberschulen angehoben.
- Mit einem im Dezember 2018 beschlossenen Gesetz wurden zum 1. Januar 2019 sowohl die Eingangsämter der Grundschullehrerinnen und -lehrer als auch die Gehälter für Lehrerinnen und Lehrer angehoben, die ihre Lehrbefähigung noch in der DDR erworben haben. Für letztere werden zudem in einer weiteren Stufe zum 1. August 2020 Beförderungsmöglichkeiten geschaffen.
- Ebenso wurden zum 1. Januar 2019 besoldungsrechtliche Verbesserungen bei Schulleitungsämtern (Oberschulkonrektorinnen und -konrektoren in der Besoldungsgruppe A 14) vorgenommen, indem die bisherige Einschränkung der Schülerzahlen auf die Sekundarstufe I weggefallen ist und jetzt auf die Schülerzahlen der gesamten Schule abgestellt wird.
- Befristet bis zum 31. Dezember 2021 wurde für Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit geschaffen, für das freiwillige Hinausschieben des Ruhestands über die Altersgrenze hinaus einen Zuschlag von monatlich 400 Euro zu erhalten.
Zudem hat die Landesregierung mit den Gewerkschaften im November 2017 Leitlinien für eine fachgerechte Qualifizierung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie der übrigen Lehrkräfte vereinbart. In diesem Kontext ist auch die Neuregelung der Lehrkräftezulagen zu sehen.