Staatskanzlei

Land fördert Ausbau von Engagement-Stützpunkten - Auch Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche kommt - Staatsvertrag mit Berlin zur gegenseitigen Freistellung von Ehrenamtlern in Feuerwehr und Katastrophenschutz

veröffentlicht am 25.03.2019

Das Ehrenamt in Brandenburg wird auf mehreren Ebenen weiter gestärkt: In den kommenden Jahren werden überall im Land Engagement-Stützpunkte geschaffen. Außerdem wird ein Mobilitätszuschuss für ehrenamtlich tätige Menschen eingeführt. Das kündigte Staatskanzleichef Martin Gorholt heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden des Landkreistages und Landrat von Potsdam-Mittelmark, Wolfgang Blasig, an. Zudem wird das Kabinett morgen einen Staatsvertrag mit Berlin billigen, der die gegenseitige Freistellung ehrenamtlich Engagierter in Feuerwehr und Katastrophenschutz regelt.

Gorholt: „Brandenburg braucht sozialen Zusammenhalt. Das bürgerschaftliche Engagement ist dafür der notwendige Kitt. Deshalb setzen wir alles daran, den freiwilligen Einsatz von Menschen für Menschen zu fördern. Je mehr Bürger sich an der Gestaltung unserer Gesellschaft, unserer Zukunft beteiligen, desto besser. Eine starke Gemeinschaft ist die Grundlage für ein lebenswertes und vielfältiges Brandenburg. Damit es den Menschen leichter fällt, sich zu engagieren, wollen wir ein Netz von Stützpunkten schaffen und die Ehrenamtlichen zumindest etwas bei ihren Kosten entlasten. Für beides stellen wir in diesem und im kommenden Jahr zusätzlich 1,13 Millionen Euro bereit."

Mit den Stützpunkten soll das bürgerschaftliche Engagement kommunale Anlaufstellen erhalten. Diese sollen Ehrenamtliche informieren und beraten etwa zu Weiterbildungen im Ehrenamt, zur Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg oder zu Freiwilligenagenturen und anderen Einrichtungen in ihrer Nähe. Auch die Vernetzung zwischen Ehrenamtlichen soll auf diese Weise verbessert werden.

Ein Vorbild der Engagement-Stützpunkte ist die Koordinierungsstelle für Freiwilligenarbeit & Bürgerengagement im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Landrat Blasig: „Wir betreiben diese Koordinierungsstelle bereits seit 15 Jahren und haben sehr gute Erfahrungen gesammelt. Deshalb freue ich mich über die Initiative des Landes zum Ausbau solcher Stützpunkte. Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements ist eine gemeinsame öffentliche Aufgabe. Am besten kann das Ehrenamt vor Ort in den Kommunen unterstützt werden. Doch den Kommunen fehlen teilweise die finanziellen Mittel für solche freiwilligen Aufgaben. Deshalb braucht es die Unterstützung des Landes."

Nach den Worten von Gorholt sollen langfristig in den Kommunalverwaltungen aller Landkreise und kreisfreien Städte Engagement-Stützpunkte  geschaffen werden. Das dafür nötige Personal sollen Land und Kreis gemeinsam finanzieren. In diesem Jahr werden zunächst je eine Personalstelle in den Kreisen Potsdam-Mittelmark und Uckermark sowie in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vom Land gefördert. Dafür stehen je 50.000 Euro zur Verfügung. Des Weiteren wird eine Personalstelle als Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (Lagfa) eingerichtet.

Zusätzlich zum Aufbau einer Infrastruktur soll es erstmals einen Mobilitätszuschuss für Ehrenamtliche geben. 100 Euro pro Jahr können ehrenamtlich Engagierte künftig als pauschale Aufwandsentschädigung für Fahrtkosten beantragen. Voraussetzung sind ein langjähriges Engagement mit Vorbildfunktion, ein bestehender Mobilitätsaufwand und keine anderweitige Aufwandsentschädigung. „Die langen Wege im Flächenland Brandenburg kosten nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Das gilt auch für das Ehrenamt", so Gorholt. Der Mobilitätszuschuss soll Lücken schließen, wo keine anderweitigen Leistungen gezahlt werden.

In der Übergangsphase wird bei der Lagfa eine Auszahlungsstelle aus Landesmitteln finanziert. Diese wird den Mobilitätszuschuss an jene Ehrenamtlichen auszahlen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ohne Engagement-Stützpunkt kommen. Die Ehrenamtlichen aus Potsdam-Mittelmark, Uckermark und Frankfurt (Oder) können bereits ab 2019 den Antrag in ihrem Engagement-Stützpunkt stellen.

Die Ehrenamtskarte Berlin-Brandenburg wird als Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements anerkannt. Voraussetzung für die Ehrenamtskarte ist ein mindestens über ein Jahr ausgeübtes Ehrenamt mit 200 Stunden pro Jahr in Brandenburg. Um die Karte zu erhalten, können sich Ehrenamtler das Engagement von einem Verein, einer Freiwilligenagentur oder einer amtlichen Stelle, z.B. dem Bürgermeister, bescheinigen lassen.

Wie Gorholt weiter mitteilte, wird das Kabinett morgen einen Staatsvertrag mit Berlin beschließen, mit dem mit Blick auf das Ehrenamt der Brand- und Katastrophenschutz in beiden Ländern gestärkt wird. Er stellt künftig sicher, dass Menschen, die sich in Brandenburg in der Freiwilligen Feuerwehr oder im Katastrophenschutz engagieren und in Berlin arbeiten, von ihrer Arbeit freigestellt werden können. Dieselbe Regelung gilt umgekehrt.

Gorholt: „Eine Freistellung ist insbesondere bei vielen parallelen oder besonders langandauernden Einsätzen nötig, wie die vergangene Waldbrandsaison gezeigt hat. Darüber hinaus ist eine Freistellung auch für die Teilnahme an Übungen, Einsätzen und Ausbildungslehrgängen notwendig."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 129.2 KB)