Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg tritt in Kraft
Neue Regeln für Rundfunk und Förderung für Lokaljournalismus
veröffentlicht am 30.09.2019
Mehr Unterstützung für Lokaljournalismus, weniger Schleichwerbung: Zum (morgigen) 1. Oktober 2019 tritt der neue Medienstaatsvertrag Berlin-Brandenburg in Kraft. Beide Länderparlamente hatten im Juni (Brandenburg) und August (Berlin) zugestimmt. Neben zahlreichen medienrechtlichen Anpassungen an die Erfordernisse der digitalen Medienwelt werden die Rechte und Möglichkeiten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg gestärkt.
Für die beiden Medienstaatssekretäre der Länder, Christian Gaebler und Thomas Kralinski, ist der Medienstaatsvertrag damit „auf der Höhe der Zeit": „Die sich schnell verändernde Medienwelt bekommt damit einen modernen Rechtsrahmen." Viele Verfahren wurden vereinfacht. So wurde das Führerscheinmodell eingeführt: Die Zulassung für Rundfunkangebote ist damit unabhängig vom Übertragungsweg und nicht mehr zwangsläufig mit der Zuweisung von Übertragungskapazitäten (bspw. UKW- oder DVB-T-Frequenzen) verbunden. Aufsichtsmaßnahmen der Medienanstalt werden künftig direkt vollziehbar, auch bekommt sie bessere Möglichkeiten, gegen Schleichwerbung vorzugehen und für die Einhaltung journalistischer Standards bei lokalen und regionalen Rundfunkveranstaltern zu sorgen.
Brandenburgs Medienstaatssekretär Thomas Kralinski: „Aus Brandenburger Sicht ist besonders wichtig, dass die Medienanstalt ein neues Förderinstrument an die Hand bekommt, mit dem sie lokaljournalistische Angebote unterstützen kann. Gerade in ländlicheren Regionen sind hier in den letzten Jahren große Defizite entstanden. Mit der Förderung von Rundfunk- und Internetangeboten wollen wir dem bereits im kommenden Jahr entgegenwirken."
Der Chef der Senatskanzlei Berlin, Christian Gaebler, weist auf die Stärkung der Freien Radios hin: „Freie Radios haben die Versuchsphase längst hinter sich gelassen und sind fester Teil unserer Medienlandschaft geworden. Die Förderung der technischen Infrastruktur und der Programmverbreitung der Freien Radios haben wir nun ebenfalls als Aufgabe der Medienanstalt rechtlich verankert."