Woidke zu Corona-Pandemie: Einschränkungen jetzt notwendig, um starke Ausbreitung zu verhindern
veröffentlicht am 28.10.2020
Die Landesregierung wird am Freitagnachmittag die Corona-Umgangsverordnung in einer Sondersitzung aktualisieren. Damit sollen die heutigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts in Landesrecht umgesetzt werden. Die neue Verordnung soll - wie auch in den anderen 15 Bundesländern - ab Montag, 02. November, und bis Ende des Monats gelten. Nach 14 Tagen ist erneut eine Konferenz vorgesehen, um die Entwicklung zu bewerten. Dies gab Ministerpräsident Dietmar Woidke heute nach der Telefonkonferenz bekannt. Er zeigte sich zufrieden, dass die 16 Länder mit der Bundesregierung zu einvernehmlichen Lösungen kamen.
Woidke: „Es wird bis Ende November erhebliche Einschnitte im öffentlichen Leben geben. Das ist notwendig, um die in der gesamten Bundesrepublik und auch in Brandenburg stark zunehmende Infektionsrate zu stoppen und zu verringern. Wir müssen runter von der Welle und wieder in ruhigeres Fahrwasser. Wenn wir jetzt nicht stoppen, wird es stürmisch. Dann kommt auch unser Gesundheitssystem an Grenzen. Das müssen wir unbedingt verhindern. Jeder Tag zählt." Zugleich tritt er dafür ein, dass Bundestag und Landtage in die Entscheidungen eingebunden werden, „auch weil eine akute nationale Gesundheitsnotlage droht". Gegenüber Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hat er deshalb bereits heute eine Befassung des Plenums angeregt.
Mit der Umsetzung des 16 Punkte umfassenden heutigen Beschlusses sollen insbesondere soziale Kontakte deutlich verringert werden. Woidke: „Das ist entscheidend, um erfolgreich zu sein. Das muss in die Breite wirken, da laut Robert-Koch-Institut etwa 75 Prozent der Infektionen keinem speziellen Ansteckungsort zugeordnet werden können." Betroffen sind viele gesellschaftliche Bereiche von Gastronomie über Kultur bis Sport. Es gibt jedoch auch entscheidende Ausnahmen.
Für Woidke ist dabei besonders wichtig, dass Kitas und Schulen geöffnet bleiben sollen. Dafür ist er stets eingetreten: „Das ist für unsere Kinder und Jugendlichen, aber natürlich auch die Eltern von größter Bedeutung. Der Neustart nach den Sommerferien ist gut gelungen. Das wollen wir fortsetzen. Mein Dank deshalb an alle Beteiligten - in den Familien ebenso wie an Kitas und Schulen."
Auch das normale Wirtschaftsleben kann - abgesehen von zum Beispiel gastronomischen Einrichtungen und touristischer Beherbergung - unter Einhaltung klarer Hygienebedingungen bestehen bleiben. Das gilt auch für den gesamten Groß- und Einzelhandel. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält. Auch für das Demonstrationsrecht oder die Ausübung von Gottesdiensten gibt es - unter dieser Bedingung - keine neuen Einschränkungen.
Zu den konkreten Maßnahmen:
- Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, müssen ab 2. November geschlossen bleiben. Dazu gehören Kultureinrichtungen wie Kino und Theater, Freizeitparks, Spielhallen oder Wettannahmestellen.
- Dies gilt auch für Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
- Veranstaltungen mit Zuschauern, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Der Freizeit- und Amateursport wird untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.
- Gastronomische Betriebe sowie Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen werden. Die Gastronomie kann jedoch Speisen zur Mitnahme oder Lieferung für den Verzehr zu Hause anbieten. Von der Schließung ausgenommen sind Kantinen.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios werden untersagt.
- Medizinisch notwendige Behandlungen, z.B. Physiotherapien, podologische oder logopädische Behandlungen, bleiben möglich. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.
In der Schaltkonferenz haben für den Bund Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier zugesichert, dass von den Einschränkungen wirtschaftlich direkt betroffene Unternehmen bis zu 75 Prozent ihrer Umsätze des Vorjahresmonats erstattet bekommen. Dazu sollen auch z.B. Soloselbständige gehören. Laut Scholz sind dafür im Bundeshaushalt bis zu zehn Milliarden Euro vorgesehen. Gegengerechnet werden andere öffentliche Leistungen wie z.B. Kurzarbeitergeld.