Brandenburg setzt konsequent auf Bürokratieabbau
Gesetzesänderungen erleichtern Arbeit von Stiftungen, Vereinen und Kommunen
veröffentlicht am 06.01.2026
Mit einem weiteren Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg hat das Kabinett heute abermals Entlastungen auf den Weg gebracht. Profitieren werden vor allem Stiftungen, Vereine und Kommunen. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betonte: „Mit den heutigen Entscheidungen gehen wir nach den Verbesserungen im Agrarbereich sowie dem Lehrerentlastungspaket einen weiteren Schritt in Richtung einer effizienteren und bürgerfreundlicheren Verwaltung. Die Streichung unnötiger Vorschriften und die Vereinfachung von Verfahren bedeutet weniger Aufwand für alle und mehr Fokus auf das Wesentliche. Dies stärkt die kommunale Handlungsfähigkeit und kommt den Brandenburgerinnen und Brandenburgern zugute.“
Das Gesetz vereinfacht die Rechtslage in vielen weiteren Bereichen, so entfällt die Anzeigepflicht für interkommunale Kooperationen und Gewässerunterhaltungsverbände werden Haushaltsvorschriften entlastet. Für verschiedene Stiftungen entfällt die Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Bereich des Landeshauptarchivs wird der Zugang erleichtert und der Grundstein für die Digitalisierung der Bestände gelegt. Darüber hinaus werden 15 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aufgehoben.
Auch der Angelsport im seenreichen Brandenburg profitiert: Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Friedfisch angeln, Kinder bis 14 Jahre werden von der Fischereiabgabe befreit. Damit wird konkret Bürokratie abgebaut und Familien ein leichterer Zugang zum Angeln gewährt.

