Staatskanzlei

Woidke: Klarheit und gemeinsame Linie ist Grundvoraussetzung zur Corona-Eindämmung und zur Akzeptanz in der Bevölkerung

Zur gestrigen Konferenz der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 15.10.2020

Ministerpräsident Dietmar Woidke sieht durch den gestrigen intensiven Austausch zwischen Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Brandenburger Linie im Grundsatz bestätigt. Bis in die Abendstunden hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel, mehrere Bundesminister und die Vertreter der Bundesländer im Kanzleramt beraten.

Woidke: „Alle Beteiligten haben sich für einheitliche Rahmenbedingungen bei der Bekämpfung der Pandemie ausgesprochen.  Das ist schwierig, da gleichzeitig regionale Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, zum Beispiel ein relativ geringes oder auch auffallend hohes Infektionsgeschehen. Es ist gut, dass wir uns bei wichtigen Punkten auf einen Konsens verständigt haben. Angesichts der stark steigenden Zahlen müssen wir eng beieinanderbleiben. Wir brauchen Klarheit, Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Sonst schwindet in der Bevölkerung die Akzeptanz für unsere Beschlüsse."

Angesichts der nach den Sommermonaten seit einigen Wochen wieder deutlich ansteigenden Corona-Infektionszahlen hatte Brandenburg seine Corona-Regeln bereits am 11. Oktober mit der aktualisierten Umgangsverordnung verschärft. Damit hat die Landesregierung einige Aspekte des gestrigen Bund-Länder-Beschlusses bereits umgesetzt.

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19-Fälle innerhalb eines Tages um 144 erhöht. Brandenburgs 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt heute bei 23,9. Am 6. Oktober, dem Tag des letzten Kabinettsbeschlusses, waren es 9,7 und eine Woche zuvor 5,3 - im Sommer lag der Wert in manchen Wochen unter 1. Mit Cottbus hat nun auch in Brandenburg erstmals eine kreisfreie Stadt die Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen überschritten und gilt damit als Risikogebiet. Auch die Landkreise Prignitz und Oder-Spree liegen bereits über dem Wert 40.

Woidke: „Diese Zahlen machen unmissverständlich deutlich, dass wir uns in Deutschland und auch Brandenburg in einer dramatischen Situation befinden. Wir müssen einen zweiten Lockdown verhindern. Wir setzen alles daran, damit Kitas und Schulen offenbleiben können und in den Betrieben gearbeitet werden kann. Das klappt nur, wenn sich ausnahmslos alle am Riemen reißen und die Regeln befolgen. Dann laufen wir den Entwicklungen nicht hinterher. Für mich zählen die Fakten, auch wenn es für manche zu schmerzhaften Einschnitten führt."

Zu den Festlegungen vom 11. Oktober gehören die strengeren Obergrenzen für private Feiern und eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern auftreten. Ab 50 Neuinfektionen gibt es noch stärkere Begrenzungen.

Mit dem gestrigen Beschluss werden die bisherigen Brandenburger Festlegungen weiter konkretisiert und auf einige Bereiche ausgeweitet. Das Kabinett wird sich damit voraussichtlich bereits in der nächsten Sitzung am Dienstag befassen und weitere Schritte beschließen. Die bestehende Verordnung soll entsprechend angepasst werden. Dazu gehören:

Ab Inzidenz 35:

  • Einführung einer ergänzenden Maskenpflicht in Räumen, aber auch im Freien, wo eine höhere Übertragungsgefahr besteht bzw. Abstände nicht eingehalten werden können (dies ist in Brandenburg bereits größtenteils festgelegt)
  • Prüfung der Einführung einer Sperrstunde
  • Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen reduzieren
  • Private Feiern: 25 Teilnehmer öffentlicher Raum, 15 im privaten Raum (in Brandenburg bisher 50 bzw. 25)

Ab Inzidenz 50:

  • Einführung Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
  • Einführung einer Sperrstunde ab 23 Uhr für Gastronomie, Bar und ähnliche Einrichtungen
  • Begrenzung von Veranstaltungen auf 100 Teilnehmer
  • Private Feiern bis maximal 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie maximal 10 Personen aus maximal 2 Hausständen im privaten Raum

Sofern der regionale Anstieg bis 10 Tage nach erstmaligen Überschreiten der Grenzwerte nicht gebremst werden kann, werden weitere Einschränkungen festgelegt (z. B. Kontaktbeschränkungen auf 5 Personen oder 2 Hausstände)

Kontrovers diskutiert wurde die Einschränkung der touristischen Beherbergung für Reisende aus Risikogebieten (Beherbergungsverbot). Hier gibt es weiter keine bundesweit einheitliche Regelung. Bund und Länder werden die Entwicklungen nach den Herbstferien auswerten und auf dieser Grundlage weiter nach einem einheitlichen Verfahren suchen. Brandenburg wird an der geltenden Einschränkung festhalten, die die Landesregierung bereits Ende Juni beschlossen hatte und der sich weitere Länder nach Beratung mit der Bundesregierung am 7. Oktober angeschlossen hatten.

Woidke: „Die Regel zur Einschränkung der touristischen Beherbergung gilt in Brandenburg seit Juni 2020. Sie ist daher nichts Neues. Aber erst jetzt, mit den stark steigenden Zahlen im Herbst wird sie relevant. Ich bedaure sehr im Sinne vieler Familien und auch Gastronomen und Hoteliers, dass das zeitgleich mit den Herbstferien in Brandenburg und Berlin zusammenfällt. Aber wir müssen so viele physische Kontakte wie möglich vermeiden und auf nicht zwingend erforderliche Reisen verzichten. Das Beherbergungsverbot soll dazu beitragen."

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 379.8 KB)