Kabinett bekennt sich mit Zustimmung zu vier Vorlagen aus drei Ressorts zum effektiven Klimaschutz
Klimaschutz, Windkraft und Wasserstoffwirtschaft
veröffentlicht am 16.11.2021
Die Landesregierung hat heute mit der Zustimmung zu insgesamt vier Vorlagen strategische Weichen für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Glasgower Beschlüsse im Land Brandenburg gestellt. Das Kabinett befasste sich mit dem von Klimaschutzminister Axel Vogel vorgelegten Zwischenstand zur Aufstellung des Klimaplans zum Erreichen der Treibhausneutralität und mit der geplanten Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Für mehr Planungssicherheit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien legte Infrastrukturminister Guido Beermann den Entwurf eines Windenergieanlagenabstandsgesetzes vor. Als weiteren wichtigen Baustein für das Erreichen der Klimaziele beschloss das Kabinett die Vorlage von Energieminister Jörg Steinbach für eine Wasserstoffstrategie des Landes.
Die brandenburgische Landesregierung bekennt sich zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und erkennt die Notwendigkeit einer intensiven Klimaschutz- und Anpassungspolitik an. Brandenburg wird seinen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten und auf dem Weg zu einem klimaneutralen Brandenburg entsprechend dem Nachhaltigkeitsgrundsatz ökologische, ökonomische und soziale Aspekte sorgsam abwägen.
Die Landesregierung erarbeitet deshalb im Rahmen eines Klimaplans konkrete Maßnahmen in allen klimaschutzrelevanten Bereichen, entwickelt bestehende Strategien des Landes weiter und schafft, wo nötig, gesetzliche Voraussetzungen.
Klimaschutzminister Vogel: „Mit der verbindlichen Orientierung am Zieljahr 2045 sowie der Festlegung von Zwischen- und Sektorzielen für die Jahre 2030 und 2040 trägt Brandenburg den veränderten klimapolitischen Rahmenbedingungen Rechnung. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zurecht auf die Freiheitsrechte künftiger Generationen hingewiesen. Deshalb braucht es verbindliche Ziele und konkrete, verpflichtende Maßnahmen, die gesetzlich festgeschrieben werden können."
Die Landesregierung erkennt an, dass Klimaschutzmaßnahmen nur dann ihre beabsichtigte Wirkung entfalten können, wenn sie in ihrer individuellen Ausgestaltung die Bedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft zu einem zufriedenstellenden Maß befriedigen können. Eine wesentliche Frage wird sein, wie der Energiebedarf Brandenburgs bei Verzicht auf die Nutzung der konventionellen Energieträger heute und in der Zukunft gedeckt werden kann. Der rasche und deutlich stärkere Ausbau der erneuerbaren Energien - und hier insbesondere der Windenergie und der Fotovoltaik - ist dabei eine der zentralen Herausforderungen.
Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Brandenburgerinnen und Brandenburger vor einer landschaftsverändernden Zunahme von Windrädern ernst und legt deshalb den Entwurf eines Windenergieanlagenabstandsgesetzes vor, das festlegen soll, dass der Ausbau der Windkraftnutzung nur außerhalb eines Radius von 1.000 Meter zur Wohnbebauung privilegiert ist.
Der Landesregierung ist auch wichtig, dass der Ausbau erneuerbarer Energien der regionalen Wertschöpfung dient und den Menschen und Kommunen vor Ort nutzt. Hier setzt sie sich, auch auf Bundesebene, für geeignete Instrumente ein.
Der Ausbau erneuerbarer Energien kann aber nur gelingen, wenn in Brandenburg ein hinreichendes Angebot an geeigneten Flächen für Windenergieanlagen und für PV Anlagen zur Verfügung steht. Daher muss es zunächst vor allem darum gehen, die zur Sicherung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus von 10,5 GW für die Windenergie erforderlichen Landesflächen tatsächlich nutzbar zu machen.
In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, welche Optimierungsmöglichkeiten für die Verfahren der Regionalplanung z.B. durch Einführung zusätzlicher Planungsinstrumente bestehen.
Die Tierökologischen Abstandkriterien (TAK) zur Umsetzung der Vorgaben des europäischen Artenschutzrechts werden aktuell von der Landesregierung in Hinblick auf den laufenden UMK-Prozess zur Vereinheitlichung von Standards überarbeitet. Dabei wird auch geprüft, wie naturschutzflächen- und artenschutzrechtliche Restriktionen, angepasst werden können. Die Landesregierung wird sich darüber hinaus auch auf Bundesebene dafür einsetzen, Vogelerkennungssysteme als technischen Ansatz zur Auflösung des Konfliktes zwischen Artenschutz und Ausbau der Windenergie voranzutreiben.
Bauminister Beermann: „Wind und Wohnen - für diese beiden bedeutsamen Themen gilt es, in Brandenburg einen Ausgleich und einen gesellschaftlichen Konsens zu schaffen. Mit dem Gesetzentwurf zu den Abstandsregelungen für Windkraftanlagen nehmen wir die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung auf und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit beim Ausbau der Windkraft in unserem Land. Mit einem Schutzabstand von 1.000 Metern zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen mit Wohnnutzungen wollen wir den Rahmen der Bundesgesetzgebung für die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen. Die Mindestabstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung trägt dazu bei, Akzeptanz für den Windkraftausbau im Land zu stärken. Das ist ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Deutschland."
Für die Zeit nach 2030 werden vor dem Hintergrund des klimapolitisch notwendigen verstärkten Ausbaus der Erneuerbaren Energien und in Übereinstimmung mit den in der Energiestrategie 2040 festzulegenden Ausbauzielen weitere Maßnahmen zu ergreifen sein.
Dabei ergreift Brandenburg auch die Chancen, die sich wirtschaftlich für das Land aus neuen Quellen der Energiegewinnung ergeben können: Mit der Wasserstoffstrategie des Landes will Brandenburg den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft unterstützen und das Wertschöpfungspotenzial als attraktiver Industriestandort auch im Einklang mit vorhandenen Wasserressourcen ausschöpfen. Energieminister Steinbach: „Mit dieser Strategie verfügen wir nun über einen ganz konkreten Fahrplan für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft. Mit 63 konkreten Maßnahmen sind die Schwerpunkte für die Handlungszeiträume bis 2030 und 2040 definiert. Ich bin überzeugt, dass Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien künftig eine entscheidende Wirtschaftskraft entfalten werden. Innovative Power-to-X-Technologien, die aus erneuerbaren Energien Wasserstoff erzeugen, sind ein Schlüssel für eine erfolgreiche Industriepolitik. Das kommt der Strukturentwicklung im ganzen Land und insbesondere in den bisherigen Braunkohlerevieren zu Gute.
Um Wasserstoff zum Durchbruch zu verhelfen, braucht es aber noch mehr. Derzeit verhindern die regulatorischen Rahmenbedingungen die Wirtschaftlichkeit der Sektorenkopplung. Es bedarf einer grundlegenden Reform der Steuen, Abgaben und Umlagen. Die neue Bundesregierung muss die positive Unruhe, die derzeit überall in der Energiebranche zu spüren ist, nutzen und das Energierecht endlich fit für das Element Wasserstoff machen."
Aktuelle Klimaereignisse haben gezeigt, dass bereits heute Anpassungsstrategien erforderlich sind. Schon jetzt braucht es Überlegungen, wie Brandenburg mit bereits eingetretenen oder nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels umgehen kann. Die Landesregierung erarbeitet daher eine Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und entspricht auch mit diesem Vorhaben den Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens, das die Klimafolgenanpassung neben Klimaschutz als dringliche Aufgabe festgesetzt hat.
Minister Vogel: „Selbst bei erfolgreicher Reduktion von Treibhausgasemissionen werden sich die Klimaveränderungen weiter fortsetzen. Bis Mitte des Jahrhunderts müssen wir mit einem Anstieg der Jahresmitteltemperaturen um weitere 1,9°C rechnen. Extremwetterereignisse verursachen bereits jetzt erhebliche ökologische und wirtschaftliche Schäden. Die Auswirkungen auf die Menschen, ihre Lebensgrundlagen und ihre Gesundheit wurden uns in den letzten Jahren weltweit deutlich vor Augen geführt. Allein im Jahr 2018 führten Hitze und Trockenheit in Brandenburg zu 331 Hitzetoten, Waldbränden auf 1.655 Hektar, Ernteausfällen und Dürrehilfen im Umfang von 72 Millionen Euro. Wer sagt, Klimaschutz ist teuer, der muss sich vor Augen führen, welche Summen uns kein Klimaschutz kosten wird. Daher brauchen wir beides: Mehr konsequente Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an die bereits deutlich spürbaren Folgen der Klimakrise in vielen Bereichen."