Staatskanzlei

Konsequenz aus Urteil des Landesverfassungsgerichts: Kabinett beschließt zweiten Nachtragshaushalt

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:

veröffentlicht am 02.07.2024

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 beschlossen. Die Landesregierung zieht damit die Konsequenz aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 21. Juni.  Demnach soll in diesem Jahr auf die Finanzierung der Maßnahmen des Brandenburg-Pakets aus notlagenbedingten Krediten gänzlich verzichtet werden, sagte Finanzministerin Katrin Lange heute in Potsdam. Stattdessen erfolgt ein Rückgriff auf die Allgemeine Rücklage des Landes.

Das Brandenburg-Paket ist ein umfangreiches Entlastungspaket auf Landesebene für Bürger, Wirtschaft und Kommunen. In diesem Jahr hatte das Finanzministerium im Zusammenwirken mit dem Haushaltsausschuss des Landtages bis zum 21. Juni 2024 bereits in Ausgaben von insgesamt rund 848 Mio. Euro eingewilligt. Diese Maßnahmen sollen nunmehr regulär im Landeshaushalt veranschlagt und nicht mehr aus notlagenbedingten Krediten finanziert werden. Diese Lösung hatte Lange bereits in der vergangenen Woche im Landtag vorgestellt.

Lange: „Die bereits bewilligten Maßnahmen werden nicht rückabgewickelt. Darauf können sich die Empfänger verlassen.“

Da die Höhe der Nachveranschlagung der Maßnahmen des Brandenburg-Pakets nun etwas geringer ausfällt als die ursprüngliche Ermächtigung zur Aufnahme von notlagebedingten Krediten, sinkt das Haushaltsvolumen 2024 gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt 2024 um 212 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 16,7 Mrd. Euro. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung ist noch im Juli vorgesehen.

Pressemittelung als PDF (application/pdf 213.9 KB)