Woidke begrüßt Sondervermögen und Investitionsbooster
Forderung nach Stahlgipfel
veröffentlicht am 11.07.2025
Brandenburg im Bundesrat
Bundeshaushalt 2025, Sondervermögen, Investitionsbooster, Bauturbo, Stahlindustrie und betriebliche Mitbestimmung: Der Bundesrat hat sich heute mit Themen befasst, die weitreichende Auswirkungen auf Brandenburg haben. Zugleich hielt Bundeskanzler Friedrich Merz seine Antrittsrede in der Länderkammer. Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke betonte: „Ich freue mich, dass Bundeskanzler Merz heute gleich erleben konnte, dass die Länderkammer die Bundesregierung konstruktiv-kritisch in der Gesetzgebung begleitet.“
So verabschiedeten die Länder einstimmig eine Stellungnahme zum Bundeshaushaltsgesetz 2025, in der sie das verfassungsrechtlich verankerte Sondervermögen mit einer eigenen Kreditermächtigung über 500 Milliarden Euro ausdrücklich begrüßen. Der Anteil von 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen könne diesen enorm beim Abbau von Investitionsstaus helfen kann. Woidke: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Investitionen schnell, einfach und bürokratiearm umgesetzt werden können. Dazu sind weitere Strukturreformen erforderlich - insbesondere im Vergabe- und Baurecht.“
Gleichzeitig erinnerten die Länder die Bundesregierung daran, die geplanten Strukturreformen in allen Bereichen der Sozialversicherung und von Transferleistungen anzugehen. Woidke: „Nur ein Gesamtpaket kann hier wirklich nachhaltige Wachstumseffekte bewirken.“
Die ostdeutschen Länder gaben zudem eine Protokollerklärung zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) ab. Darin begrüßen sie, dass der Bund einen größeren Kostenanteil übernimmt. „Ich halte den Entlastungsschritt für richtig. Brandenburg spart das rund 63 Millionen Euro. Wir ostdeutschen Länder sind uns aber einig, dass das nicht das Ende sein kann. Ich sehe diesen Entlastungsschritt als Beitrag hin zu einer vollständigen Übernahme der aus dem AAÜG hervorgehenden Lasten. Der Bund muss hierzu einen konkreten Stufenplan vorlegen“, so Woidke.
Zudem hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, dem sogenannten Investitionsbooster, zugestimmt. Zuvor hatte es eine Einigung von Bund und Ländern zur Kompensation der erwarteten Mindereinnahmen gegeben. Woidke: „Das ist ein gutes Zeichen für das Miteinander von Bund und Ländern und vor allem für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Auch in Sachen Wohnungsbau hat sich der Bundesrat heute unterstützend mit einer Stellungnahme in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Um den Wohnungsbau zu beschleunigen und Wohnraum zu sichern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Wohnungsbauturbos unter Berücksichtigung der kommunalen Planungshoheit vorgelegt. Woidke. „Wir brauchen dringend neuen bezahlbaren Wohnraum, aber auch der Bestandswohnungen müssen bezahlbar bleiben. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung schnell eines ihrer Projekte für die ersten 100 Tage auf den Tisch gelegt hat.“
Außerdem hat Brandenburg zusammen mit weiteren Ländern zwei wichtige Initiativen zur Unterstützung der Stahlindustrie und der betrieblichen Mitbestimmung eingebracht. Mit der Entschließung „Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Stahl- und Metallindustrie" fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen Stahlgipfel mit allen Unternehmen und Standort-Ländern in Deutschland unter Beteiligung der Sozialpartner einzuberufen. Dabei sollen gemeinsam die anstehenden Herausforderungen zur Sicherung des Stahlstandortes Deutschland in konkrete politische Handlungsschritte umgesetzt werden. Woidke: „Die Stahlindustrie ist ein unverzichtbarer Grundpfeiler der industriellen Wertschöpfung. Wir müssen alles daran setzen, dass sie wettbewerbsfähig bleibt. Das kann gelingen, wenn wir alle Wettbewerbsfaktoren weiterentwickeln.“
Die Entschließung zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung zielt auf die Stärkung von Arbeitnehmerrechten, Betriebsräten und Sozialpartnerschaften angesichts der sich schnell durch Digitalisierung und KI verändernden Arbeitswelt. Die Länder fordern eine umfassende Überarbeitung des Betriebsverfassungsgesetzes, damit den daraus erwachsenen Herausforderungen Rechnung getragen werden kann.