Staatskanzlei

Konkrete Schritte beim Bürokratieabbau

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:

veröffentlicht am 09.12.2025

Verfahren vereinfachen, beschleunigen, digitalisieren: Mit Beginn der 8. Legislaturperiode hat die Landesregierung entscheidende Schritte unternommen, um Bürokratie in Brandenburg abzubauen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung sollen entlastet werden. Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, hat heute im Kabinett eine erste Bilanz vorgestellt.

Ministerin Schneider betonte: „Der Bürokratieabbau ist für uns ein zentrales Anliegen, das konkret messbare Erleichterungen für die Menschen und Unternehmen, aber auch die Verwaltung selbst mit sich bringen soll. Bürokratieabbau ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Lebensqualität: Wir wollen den Menschen und Unternehmen den Weg für ihre Vorhaben ebnen, statt sie mit unnötigen Hürden zu belasten.“

Ein erster wichtiger Schritt war die deutliche Anhebung der Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können sich viel leichter um öffentliche Aufträge bemühen, und haben so auch bessere Chancen, den Auftrag zu erhalten.

Mit der Einrichtung eines "Business Immigration Service Brandenburg“ wird die Integration ausländischer Fachkräfte für Unternehmen deutlich vereinfacht. Die Plattform wird in den nächsten Monaten weiter ausgebaut, um eine zentrale Organisation sowie eine Verzahnung und Vernetzung der bestehenden Unterstützungsangebote für Unternehmen bei der Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften zu erreichen. 

Bereits im Sommer verabschiedete der Landtag das „Gesetz zum Bürokratieabbau für Landnutzung und Umwelt“. Es schafft unter anderem wesentliche Erleichterungen für das Bauen in Landschaftsschutzgebieten. So sind Vorhaben innerorts und in Ortsrandlage sowie die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen in landschaftsschutzrechtlicher Hinsicht genehmigungsfrei.

Zentraler Faktor für die Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsprozessen ist die Digitalisierung. Im Bauwesen vereinfachen digitale Bauämter den Zugang zu Anträgen und Informationen, ein KI-gestützter Bau-Chatbot ist in Planung. Die flächendeckende Einführung der eAkte bei Gerichtsverfahren reduziert Papieraufwand und beschleunigt Prozesse in vielen Behörden. Erste Pilotprojekte mit Künstlicher Intelligenz, wie bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in Potsdam, zeigen deutliche Zeitersparnis.

Die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung ist vorbereitet. Unter anderem soll bei Vorhaben bis zur Gebäudeklasse 3 unter definierten Voraussetzungen auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet werden können. Der Prüfumfang und die Verfahrensfristen werden gestrafft und Fiktionsregelungen eingeführt. Mit der Einführung des Umbauparagrafen werden die Nachnutzung im Bestand gefördert, Erleichterungen geschaffen und Kosten gesenkt. Das dient der Nachverdichtung und erleichtert die Schaffung von kostengünstigem Wohnraum im Gebäudebestand.

Auch Vereinfachungen im Förderwesen sind in Vorbereitung: beispielsweise kommt in Zukunft für private Zuwendungsempfänger wie Unternehmen und Vereine kein Vergaberecht mehr zur Anwendung, wenn sie Aufträge an Dritte vergeben. Es müssen lediglich Preise verglichen bzw. nur noch drei Angebote eingeholt werden. Fördermittelempfänger bekommen außerdem mehr Zeit, die von ihnen abgerufenen Mittel auszugeben.

Im Bildungsbereich ist ein weiteres Artikelgesetz auf den Weg gebracht worden, um Entlastungen im außerunterrichtlichen Bereich und Verfahrensvereinfachungen für Lehrkräfte und Schulleitungen zu erzielen.

Um zukünftig Bürokratieaufwuchs vorzubeugen, verfolgt die Landesregierung bei der Gesetzgebung zwei zentrale Prinzipien: Geplante neue Rechtsvorschriften sollen nur dann vorgeschlagen werden, wenn an anderer Stelle Regelungen, Standards und Verfahren wegfallen. Zum anderen werden bestehende landesrechtliche Regelungen darauf überprüft, ob sie über EU- und Bundesregelungen hinausgehen und zurückgefahren werden können.

Die Jahresbilanz Bürokratieabbau wird am 12. Dezember.2025 von der Staatskanzlei im entsprechenden Sonderausschuss im Landtag vorgestellt. Schneider: „Der Bürokratieabbau bleibt auch im Jahr 2026 eine zentrale Aufgabe der Landesregierung. Wir werden weitere gesetzliche und administrative Reformen anstoßen und überflüssige Verordnungen aufheben, um Brandenburg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu stärken und die Verwaltung noch effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten. Ein besonderer Fokus wird auf den Bereichen Kommunales, Gesundheitswesen, Hochschulen und Ehrenamt liegen.“

Anlagen:

Jahresbilanz

Tabelle Übersicht Maßnahmen

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 90.9 KB)