Staatskanzlei

Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg soll zukunftsfest aufgestellt werden

veröffentlicht am 12.05.2026

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt der Sprecher der Staatskanzlei, Michael Schlick, mit:

Brandenburg stellt seinen Brand- und Katastrophenschutz zukunftsfest auf. Das Kabinett hat dazu heute dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zugestimmt.

Innenminister Dr. Jan Redmann betonte im Anschluss: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg noch sicherer und unkomplizierter. Wir reagieren damit auch auf neue technische Entwicklungen wie den Einsatz von Drohnen. Außerdem bauen wir bürokratische Hürden ab und stärken den Kinder- und Jugendschutz.“

Der Gesetzentwurf konkretisiert Regelungen zu Hilfsorganisationen und Helfern im Katastrophenschutz. Neue Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz schreiben vor, dass die Aufgabenträger die Polizei bei konkreten Anhaltspunkten einer Gefahr für Angehörige der Kinder- oder Jugendfeuerwehr informieren müssen. Darüber hinaus sollen in Zukunft gemeinsame Werkfeuerwehren gebildet werden können, um Synergien für Betriebe zum Bespiel in Industrieparks zu schaffen. Außerdem wird mit der Novelle der Einsatz von Betriebsfeuerwehren im örtlichen Brandschutz ermöglicht. Diese können künftig rechtssicher die Freiwilligen Feuerwehren unterstützen, was besonders die Tagesbereitschaft verbessert. Auch sieht der Gesetzentwurf gemeinsame Ortswehrführungen vor.

Darüber hinaus werden mit der Novelle zahlreiche Organisationsregelungen geschaffen, die die Aufgabenwahrnehmung erleichtern. Dienstpflichten von Ehrenamtlichen werden konkretisiert und das Rangverhältnis von haupt- und ehrenamtlicher Diensterfüllung in der Gefahrenabwehr geregelt: Damit ist klar, dass Einsätze im Polizei-, Rettungs- und Justizdienst dem Ehrenamt im Zweifel vorgehen. Außerdem sollen Datenschutzgrundlagen für den Drohneneinsatz, die Erfassung von Reservisteneigenschaften und der Datenaustausch mit dem Bund erweitert werden. Nach dem Kabinettbeschluss geht der Gesetzentwurf dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zu.

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