Staatskanzlei

Mehr Mut und Vertrauen - weniger Bürokratie

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:

veröffentlicht am 29.09.2026

Das Kabinett hat heute dem von Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, vorgelegten Mantelgesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung zugestimmt. Dieses zweite Artikelgesetz der Legislatur bündelt verschiedene Einzelmaßnahmen mit dem Schwerpunkt auf der Entlastung der Kommunen. 

Schneider: „Wir setzen den von uns eingeschlagenen Weg fort: Überflüssiges abschaffen und mehr Handlungsspielräume eröffnen. Wir reduzieren Regelungen und Vorschriften. Weniger Bürokratie verlangt mehr Vertrauen und Mut und die Akzeptanz, dass nicht jeder Einzelfall geregelt und nicht jedes Risiko ausgeschlossen werden kann. Wer das Regelkorsett lockert, muss selbstverständlich auch bereit sein, Eigenverantwortung und Ermessensausübung zu akzeptieren. Dafür brauchen wir ein Umdenken in unseren Verwaltungen. Ein Staat, der jeden Fehler durch Regularien verhindern will, verhindert am Ende auch Eigeninitiative und Fortschritt.“  

Im vorliegenden Mantelgesetz zum Bürokratieabbau und zur Staatsmodernisierung wird beispielsweise der kommunale Gesamtabschluss gestrichen. Die Erstellung war für die Kämmerer in den Gemeinden mit hohem Aufwand verbunden. Der Mittelstand wird weiter gefördert. Das Mittelstandsförderungsgesetz, insbesondere die darin enthaltene Berichtspflicht wird aber nicht mehr benötigt und deshalb abgeschafft. 

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wird es nicht mehr zwingend sein, ein Mitgliederverzeichnis bei der Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden als Anlage zu Satzung zu führen. Dieses muss auch nicht mehr im Amtsblatt veröffentlich werden. Erleichterungen wird es auch mit Abschaffung der Pflicht zur Bildung von Naturschutzbeiräten bei der obersten und den unteren Naturschutzbehörden geben. 

Umgesetzt werden im Rahmen des Mantelgesetzes auch erste Maßnahmen der föderalen Modernisierungsagenda, die Bund und Länder im Dezember 2025 beschlossen haben. Unter anderem werden neun Genehmigungsfiktionen eingeführt. Eine betrifft beispielsweise die Anträge auf Bildungsfreistellung. Wird einem solchen Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen, gilt er automatisch als genehmigt. 

Hintergrund 

Die Brandenburger Landesregierung hat sich in der achten Legislaturperiode zur Aufgabe gemacht, Vorschriften abzubauen, Verfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren und Verwaltungsleistungen zugänglicher zu machen. Neben den im Sonderausschuss behandelten Themen und Vorschlägen haben sich die Ressorts und die Staatskanzlei auf den Weg gemacht, selbst Vorschläge zur Streichung und Straffung des Normenbestands zu erarbeiten. 

Neben den Regelungen im zweiten Mantelgesetz hat die Landesregierung dazu bislang insbesondere die folgenden Vorhaben auf den Weg gebracht: 

  • Ende August dieses Jahres hat sie das Best-Bieter-Prinzip bei öffentlichen Vergaben im Land Brandenburg eingeführt - sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen. Dadurch werden Vergabeverfahren einfacher, effizienter und bürokratieärmer. Das Prinzip sieht vor, dass soweit möglich nur noch einer oder mehrere aussichtsreiche Bieter seine Eignung nachweisen muss. Damit werden auch Unternehmen von der generellen Vorlage von Nachweisen und entsprechenden Unterlagen entlastet. 
  • Bürgerinnen und Bürger können ihre Verwaltungsgeschäfte ganz bequem online erledigen. Dies ist mittlerweile etwa bei der KfZ-Zulassung und der Anmeldung eines Handwerks in Brandenburg flächendeckend möglich. Weitere Leistungen, wie die Wohnsitzummeldung, folgen. Ein zusätzlicher Baustein ist die Bereitstellung des zentralen Siegeldienstes: Durch diesen Service wird vielerorts die Papierform entbehrlich gemacht. 
  • Weiterhin wurde Anfang September dieses Jahres eine zentrale Stelle Förderwesen gegründet. Diese soll die Steuerung, Standardisierung und Weiterentwicklung des Förderwesens des Landes Brandenburg vorantreiben. Dazu zählt auch, dass sie als zentrale Interessenvertretung aller Förderressorts gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) auftreten soll und die Verhandlung und das Controlling der ILB-Entgelte hier gebündelt werden. Im Ergebnis können so die Kosten reduziert und Verfahren vereinfacht werden.
  • Im Bereich der Hochschulen wurden Zahl und Umfang der Berichtspflichten gegenüber dem Wissenschaftsministerium erheblich abgesenkt. Zudem wurden Berufungsverfahren für Professuren beschleunigt und Auswahlverfahren für Studierende vereinfacht. Damit wurde Bürokratie abgebaut, aber auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems gestärkt. Das Verfahren für die BAföG-Anträge wurde digitalisiert, ebenso die meisten Antragsverfahren für die Kulturförderung. 
  • Mit der Einführung eines Tariftreuegesetzes soll der Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen durch eine Tariftreueregelung abgelöst und somit eine weitere Entlastung und Vereinfachung bei der Auftragsvergabe auf kommunaler Ebene erreicht werden. Darüber hinaus wird unter Federführung des Sozialministeriums derzeit flächendeckend die bundesweit erfolgreich erprobte Online-Sozialplattform eingeführt. Darüber können wichtige Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt vollständig digital beantragt werden, was den Gang zur Behörde erspart. 
  • Die Bearbeitung von Mittelabrufen in der Unternehmensförderung soll zudem dadurch beschleunigt und vereinfacht werden, dass die beleghafte Prüfung künftig nicht mehr beim Mittelabruf, sondern erst beim Verwendungsnachweis erfolgt. Für die erstmalige Umsetzung der neuen Verfahrensweise wurde bereits die JTF-Unternehmensförderung für die Lausitz und für die Uckermark ausgewählt. 
  • Mit dem am 17.06.2026 in 1. Lesung im Landtag behandelten Kita-Finanzierungsneuordnungsgesetz werden Finanzierungsverfahren sowie Melde-, Stichtags- und Zahlungstermine zusammengeführt und die Zahl der Verordnungen reduziert. Dadurch sind weniger einzelne Anträge und Bescheide erforderlich. Zugleich sollen über die neue digitale Kita-Datenbank Datenmeldungen vereinheitlicht und Finanzierungsprozesse automatisiert werden. 
  • Bis Ende 2026 soll zudem noch das Musik- und Kunstschulgesetz mit dem Ziel einer deutlichen Entbürokratisierung überarbeitet werden. Das gilt auch für das Denkmalschutzgesetz, u. a. zur Beschleunigung denkmalrechtlicher Erlaubnisverfahren und Reduzierung von Erlaubnispflichten. 
  • Im Bereich des Infrastrukturministeriums zählen unter anderem die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags, die Vorbereitung eines digitalen Antrags zum Wohnberechtigungsschein, die digitale Beantragung von Fördermitteln im kommunalen Straßenbau, ein digitaler Antrag zur Personenbeförderungsgenehmigung, ein digitaler Führerscheinantrag, das digitale Baulückenkataster und die Erstellung der Datenplattform Radverkehr zu den Mitteln, mit denen Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Antragsverfahren erreicht werden.

 

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