Staatskanzlei

Kabinett billigt Polizeigesetznovelle – Schröter: „Änderungen sind notwendig und maßvoll“ – Eigener Abschnitt zur Terrorabwehr

veröffentlicht am 30.10.2018

Die Landesregierung hat heute der von Innenminister Karl-Heinz Schröter vorgelegte Novelle des Polizeigesetzes zugestimmt. Schröter bezeichnete die vorgesehenen Änderungen als „notwendig, maßvoll und sinnvoll". Sie seien in einem längeren Prozess „unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten besonders sorgfältig abgewogen worden". Es gehe darum, die Befugnisse der Polizei rechtssicher auszugestalten und vor allem auf die veränderte Terror- und Gefährdungslage in Europa zu reagieren. Sicherheitslücken müssten zum Schutz der Bevölkerung geschlossen werden, heißt es in der Gesetzesbegründung. Schröter: „Die Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht einen starken Staat, der Sicherheit gewährleistet."

Schröter wies darauf hin, dass auch andere Bundesländer ihre Polizeigesetze in den letzten Jahren an die neuen Herausforderungen angepasst hätten. „Wir stehen also keineswegs allein, gehen dabei aber unseren eigenen Weg", betonte der Minister. Der Landtag wird sich voraussichtlich im November in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf befassen.

Er sieht erstmals einen eigenen Abschnitt zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus vor. Hier sollen die polizeilichen Eingriffsmöglichkeiten deutlich verbessert werden. „Dies ist notwendig, um auf die gestiegene Terrorgefahr in verschiedenen europäischen Ländern, aber auch in Deutschland, zu reagieren", betonte Schröter, der daran erinnerte, dass solchen Anschlägen auch bereits Bürger aus Brandenburg zum Opfer gefallen sind. Der Entwurf sieht polizeiliche Identitätsfeststellungen, anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndungen, Aufenthaltsvorgaben und Kontaktverbote vor. Neu eingeführt wird auch die Quellen-TKÜ. Diese ermöglicht bei Terrorgefahr den verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme.

Viele der Maßnahmen - darunter auch die Quellen-TKÜ - stehen unter einem ausdrücklichen Richtervorbehalt. Schröter: „Solche Richtervorbehalte halte ich bei derartigen zweifelsohne besonders grundrechtsintensiven Maßnahmen auch für vollkommen richtig und geboten." Neu geregelt werden soll auch der  Einsatz von Explosivstoffen durch die Spezialeinheiten der Polizei. 

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf verbesserte polizeiliche Möglichkeiten zur Prävention oder Bekämpfung von Formen der allgemeinen Kriminalität. So soll die so genannte Schleierfahndung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität ausgeweitet werden. Bislang war sie zulässig in einem 30-Kilometer-Korridor entlang der Grenzen zu Polen. Künftig sollen solche Identitätsfeststellungen landesweit im Bereich von Bundesautobahnen und Europastraßen sowie Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität zulässig sein.

Neu eingeführt werden sollen auch Bodycams für die Polizei. Sie dienen neben der Dokumentation des Einsatzgeschehens vor allem auch der Eigensicherung und Deeskalation. In Wohnungen ist ihr Einsatz hingegen ausgeschlossen. Erweitert werden zudem die Möglichkeiten zur Videoüberwachung und kurzfristigen Observation. Videoaufzeichnungen sollen können künftig bis zu zwei Wochen gespeichert werden, bisher sind es nur 48 Stunden.

Der Gesetzentwurf dient auch der Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Vor allem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz ist hier zu berücksichtigen. Ausdruck dieser Umsetzung ist insbesondere die Einführung von mehreren Richtervorbehalten im Polizeirecht bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen. Schröter: „Die Änderungen dienen nicht allein der Rechtssicherheit, sondern auch dem ausdrücklichen Schutz und der Wahrung der Bürgerrechte."

Schröter nannte den Gesetzentwurf „streng rechtsstaatlich orientiert". „Dieses Gesetz wahrt Maß und Mitte. Es ist gut für die Polizei und gut für die Sicherheit der Menschen in Brandenburg. Es ist ein Kompromiss, aber ein vertretbarer", so der Minister. Er betonte, dass die Polizei auf neue Gefährdungen reagieren müsse. Man könne sich „die Welt nicht schöner träumen, als sie ist". Die Bürger würden zu Recht erwarten, dass der Rechtsstaat sie vor Gefährdungen durch allgemeine, aber auch religiös oder politisch motivierte Kriminalität wirksam schützt.

Schröter wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf ausdrücklich eine Evaluierungsklausel enthalte. Bis Ende 2022 sollen die Änderungen des Polizeigesetzes auf ihre Wirksamkeit hin umfassend bewertet werden. Dann würde man sehen, was sich bewährt habe und was möglicherweise nicht.

Die Polizei Brandenburg verfügt derzeit über rund 8.100 Beschäftigte. Der Personalbestand soll schrittweise auf 8.250 Polizeibedienstete steigen. Jährlich bildet Brandenburg derzeit 400 Polizeianwärterinnen und -anwärter an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg aus. Dies stellt einen Höchstwert für Brandenburg dar. Jährlich werden etwa 900 Beförderungen in der Polizei vorgenommen. Mehrere Zulagen für besondere Belastungen im Dienst wurden von der Landesregierung zuletzt erhöht, u.a. für die Spezialkräfte der Polizei.

Informationen zum Polizeigesetz im Internet: polizeigesetz.brandenburg.de

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