Länderkammer stärkt Kampf gegen Kriminalität und Schutz kritischer Infrastruktur
Brandenburg im Bundesrat
veröffentlicht am 16.10.2026
Der Bundesrat hat heute einen weiteren Schritt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität gemacht: Künftig wird es für Täter schwerer sein, kriminell erlangtes Vermögen zu behalten und für sich zu nutzen. Gleichzeitig hat die Länderkammer beschlossen, einen Gesetzentwurf mit dem neuen Straftatbestand „gemeinschädlicher Hausfriedensbruch“ einzubringen. Damit sollen beispielsweise Drohnenflüge über kritischer Infrastruktur unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus wurde über den Ausbau von Kinderschutzstrukturen sowie über bundesweite Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung beraten.
Vermögenswerte aus organisierter und schwerer Kriminalität können nun einfacher und schneller abgeschöpft werden. Das hat der Bundesrat mit den Stimmen Brandenburgs heute beschlossen. Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sieht Erleichterungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Informationsaustausch: „Wir sorgen dafür, dass kriminell erlangtes Vermögen eingezogen wird, denn Organisierte Kriminalität darf sich nicht auszahlen. Künftig wird das schneller möglich sein, auch, wenn es über Ländergrenzen hinweg verschoben wurde. Das stärkt die Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Sicherheitsbehörden. Täter machen nicht an Grenzen halt – die Strafverfolgung darf es auch nicht.“ Sogenannte Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen sollen den Austausch der Ermittlungsbehörden erleichtern.
Drohnen über Flughäfen, Sabotageversuche an Umspannwerken: Der Bundesrat hat mit Unterstützung Brandenburgs beschlossen, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem darauf besser reagiert werden kann. Dafür soll der Straftatbestand des gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs eingeführt werden. Somit könnte nicht wie bisher nur wegen versuchter Straftaten ermittelt werden, sondern auch wegen einer vollendeten Straftat. Woidke: „Angriffe oder Sabotage an kritischer Infrastruktur sind kein Kavaliersdelikt – und dürfen deswegen auch nicht so bestraft werden. Wer bewusst die öffentliche und wirtschaftliche Sicherheit Deutschlands gefährdet, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.“
Woidke wirbt auch für eine strukturelle Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe: „Kinderschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Rechtsstaates. Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt und Missbrauch zu schützen, müssen medizinische, polizeiliche, juristische, psychologische und sozialpädagogische Expertise eng zusammenarbeiten. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für den Aufbau und die nachhaltige Unterstützung von multiprofessionellen Einrichtungen erarbeitet.“
Brandenburg hat sich im Bundesrat einem entsprechenden Antrag von Mecklenburg-Vorpommern angeschlossen, durch den die Bundesregierung aufgefordert wird, Schutzlücken für hilfebedürftige Kinder und Jugendliche zu schließen. Stellung genommen hat der Bundesrat auch zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz, mit dem bundesweite Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung eingeführt werden sollen. Grundsätzlich begrüßen die Länder die Zielsetzung, kritisieren aber, dass ihnen und den Kommunen dauerhaft zusätzliche Aufgaben ohne auskömmliche Finanzierung seitens des Bundes übertragen werden sollen. Woidke: „Wer bestellt, muss auch bezahlen. Der Bund definiert neue Standards, vergisst aber die nötige Finanzierung.“
Der Bundesrat hat auch zur Umsetzung des EU-Richtlinienvorschlags zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und einer kosteneffizienten Dekarbonisierung Stellung genommen. Die darin vorgeschlagenen Vorgaben würden für einige Industriebereiche die schwierige Lage weiter verschärfen. Woidke: „Unsere Stahl-, Chemie- und Papierindustrie steht angesichts der geopolitischen und wirtschaftlichen Lage unter erheblichem Druck. Zusätzliche Kostenwürden die Wettbewerbsfähigkeit weiter belasten. Der Bund muss sich auf EU-Ebene klar für rechtssichere und praxistaugliche Regeln einsetzen.“

