Staatskanzlei

Brandenburg startet Bundesratsinitiative für mehr Unterstützung der Krankenhäuser

veröffentlicht am 08.04.2025

Die Brandenburger Landesregierung setzt sich für eine weitere wichtige Kurskorrektur bei der Umsetzung der Krankenhausreform ein: Bis sie greift, sollen die Krankenhäuser bei dem anstehenden Strukturwandel zusätzlich finanziell unterstützt werden. Das Kabinett beschloss dafür heute eine Initiative, die zur nächsten Sitzung des Bundesrats am Freitag (11. April) eingebracht wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, zeitnah Mittel für eine Überbrückungsfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Zudem wird der noch immer fehlende Inflationsausgleich für die Kliniken für die Jahre 2022 und 2023 gefordert.

Nach der Kabinettsitzung erklärte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: „Mit unserer Initiative wollen wir dafür sorgen, dass unsere Krankenhäuser Sicherheit bekommen. Der Bund muss zu seiner Verantwortung stehen und eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirksamwerden der Reform zur Verfügung stellen.“

Gesundheitsministerin Britta Müller betonte: „Der Bund muss nun endlich seiner Verpflichtung für eine nachhaltige Betriebskostenfinanzierung nachkommen. Deshalb haben wir im Bundesrat am 21. März bereits die Forderung nach der direkten Beteiligung des Bundes am geplanten Transformationsfonds erfolgreich angeschoben. Das reicht aber nicht aus. Wir brauchen eine Überbrückungsfinanzierung, um die Krankenhäuser in dieser schwierigen Übergangszeit zu stabilisieren. Alle Brandenburger Krankenhausstandorte werden auch in Zukunft für die Versorgung gebraucht. Alle Kliniken müssen die Möglichkeit haben, die Transformationsphase wirtschaftlich zu überstehen. Wer Krankenhäuser vor der Insolvenz retten will, muss jetzt handeln! Sonst droht eine kalte Strukturbereinigung.“

Informationen zum Thema

Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser in Deutschland ist sehr angespannt. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft zufolge haben rund 80 Prozent der Standorte das vergangene Jahr mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen. Gründe sind vor allem die Preissteigerungen bei den Personal- und Sachkosten, die in den vergangenen Jahren über den maximal möglichen Steigerungen des sogenannten Landesbasisfallwerts lagen. Das hat zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen. Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der Fallpauschalen und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets. Brandenburg fordert deshalb mit seiner Bundesratsinitiative auch einen wirksamen Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 über die Steigerung der Landesbasisfallwerte um vier Prozent. Damit soll die strukturelle Unterfinanzierung der letzten Jahre rückwirkend begegnet werden.

Die Krankenhausfinanzierung erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“: Die Finanzierung von Krankenhausbauinvestitionen ist eine bundesgesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Länder. Die Finanzierung von Betriebskosten der Krankenhäuser fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. Alle Kosten, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen finanziert.

Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ zuständig. Bereits am 5. Juli 2024 hatten die Bundesländer mit einem Bundesratsbeschluss umfangreiche Änderungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) des Bundes gefordert. Dazu zählte auch eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Krankenhausreform. Die Bundesregierung hat dies aber bislang nicht berücksichtigt.

Das Land Brandenburg kommt seiner Investitionsfinanzierung nach und erfüllt damit die geforderte Investitionsquote von acht Prozent. Mit dem Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026, den das Kabinett am 28. März beschlossen hat, werden für die reguläre Krankenhausförderung jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, davon zehn Millionen Euro für die im Aufbau befindliche Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem (MUL). Ab dem Haushalt 2026 werden weitere Landesmittel zur Kofinanzierung des Transformationsfonds veranschlagt.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, alle Krankenhausstandorte als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung zu erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt zu stärken. Für Brandenburg geht es bei der Umsetzung der Krankenhausreform um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Sicherung der Standorte in enger Kommunikation mit den Versorgungsakteuren und der kommunalen Familie. Es soll eine Zukunft für jeden Standort geben.

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