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Unterricht

Anmeldung und Unterrichtsbeginn
Die Aufnahme an der Musik- und Kunstschule ist ab dem 18. Lebensmonat (Musikgarten) möglich; eine weitere Altersbegrenzung nach oben besteht nicht. Anmeldungen zum Unterricht werden jederzeit entgegengenommen.

Unterrichtsbeginn
Der Unterrichtsbeginn ist terminal abhängig, soweit freie Plätze vorhanden sind. Musikgarten, Musikalische Früherziehung und Musikalische Grundausbildung beginnen nach den Sommerferien. Am Anfang kann ein Probemonat vereinbart werden.

Abmeldung
Abmeldungen sind zum Schuljahresende möglich. Diese sind bis spätestens 31. Mai schriftlich einzureichen.

Ferien
Während der Ferien, der schulfreien Tage der allgemeinbildenden Schulen und an gesetzlichen Feiertagen wird kein Unterricht erteilt.

Gebühren
siehe unter Downloads (Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Musik- und Kunstschule der Stadt Schwedt/Oder)

Ermäßigungen
Auf schriftlichen Antrag kann die Unterrichtsgebühr für Inhaber eines Schwedter Sozialpasses oder aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung zum Teil lt. Gebührensatzung erlassen werden.

Instrumentenausleihe
Insbesondere für den Anfangsunterricht besteht die Möglichkeit, sich ein Instrument auszuleihen.

Downloads

Satzung über die Mitwirkung der Eltern, Schüler und Lehrkräfte an der Musik- und Kunstschule „J. A. P. Schulz“ Schwedt/Oder

Satzung der Musik- und Kunstschule „Johann Abraham Peter Schulz“ der Stadt Schwedt/Oder

Honorarordnung der Musik- und Kunstschule „J. A. P. Schulz“ der Stadt Schwedt/Oder

Satzung der Musik- und Kunstschule „Johann Abraham Peter Schulz“ der Stadt Schwedt/Oder (gültig ab 01.08.2024)

Kontakt

de
Musik- und Kunstschule „J. A. P. Schulz"
Berliner Straße 56
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 266311
Kontaktformular

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu