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Staatlich oder privat

Staatlich anerkannte Musikschule im Verband deutscher Musikschulen (VdM) oder Private Musikschule?

Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen im VdM.
Als gemeinnützige Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, stehen sie Menschen aller Altersstufen offen, die gemeinsam musizieren, singen, tanzen, malen oder Theater machen wollen.

Die öffentlichen Musikschulen erteilen Musikalische Früherziehung bzw. Grundausbildung sowie Vokal-, Instrumental-, Tanz-, Kunst- und Ensembleunterricht und führen damit zur aktiven Kunstausübung in all ihren Facetten.
Sie sind bedeutende außerschulische Bildungseinrichtungen, die auch den Musik- und Kunstunterricht an den allgemeinbildenden Schulen wirksam ergänzen, dortige Defizite ausgleichen helfen und durch ihre Musikschüler das musikalische Leben öffentlicher Schulen entscheidend mitprägen.

Während der Musik- und Kunstunterricht an den allgemeinbildenden Schulen Pflichtunterricht für alle Schüler ist, hat der Unterricht an den Musikschulen freiwilligen Charakter und andere pädagogische Aufgaben.
Er unterscheidet sich auch von dem Unterricht, der durch private Musiker oder andere Anbieter erteilt wird, denn

  • Musikschulen arbeiten nach dem Strukturplan und den Lehrplänen des VdM,
  • Musikschulen garantieren fachliche Qualifikation ihrer Leiter und Lehrkräfte,
  • Musikschulen gewährleisten die Kontinuität der musikalischen und pädagogischen Ausbildung,
  • Musikschulen bieten ein breitgefächertes Angebot für Kinder, Jugendliche und auch für Erwachsene,
  • Musikschulen unterhalten ständige Ensembles aller Fachbereiche als Bestandteil des Unterrichtskonzepts,
  • Musikschulen geben öffentliche Auftrittsgelegenheiten und ermöglichen die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens am Ort,
  • Musikschulen verleihen Instrumente (insbesondere im Anfängerbereich),
  • Musikschulen fördern Interessierte und Begabte,
  • Musikschulen arbeiten auch mit Behinderten und integrieren ausländische Kinder,
  • Musikschulen bereiten mit der studienvorbereitenden Ausbildung auf ein Studium vor,
  • Musikschulen haben sozial verträgliche Gebühren,
  • Musikschulen gewähren Sozialermäßigungen, so dass Musikschulen allen sozialen Schichten und Bevölkerungskreisen offen stehen.
     

Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die Elemente der außerschulischen Jugendbildung und der schulischen Bildung und Weiterbildung in sich vereinen. Sie sind letztendlich keiner anderen Bildungseinrichtung zuzurechnen und deshalb eine eigenständige Einrichtung im Bildungswesen.

Das Land Brandenburg setzte erst kürzlich mit dem Musikschulgesetz eine klare Prioritätensetzung in der Bildungs- und Kulturpolitik.

Aus dem Grundgesetz (Art. 6, Abs. 2 und Art.28, Abs. 2), aus den Landesverfassungen und aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte lässt sich ein Recht auf Bildung bezüglich der Teilnahme an Bildungseinrichtungen ableiten.
Der örtliche Bedarf und Anspruch ergibt sich aus den Gemeindeordnungen, die die Kommunen verpflichten, die für das kulturelle Wohl der Einwohner notwendigen Einrichtungen zu schaffen.
Auch aus dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und den Jugendförderungsgesetzen von Bund und Ländern lässt sich ein Anspruch auf kommunale Förderung der Musikschularbeit ableiten.
Musikschulen, die auf kommunaler Ebene noch immer weitgehend als „freiwillige Aufgabe“ angesehen werden, sind Bestandteil der „kulturellen Grundversorgung“ und erhalten dadurch Pflichtcharakter.

Die Forderung der Europäischen Musikschulunion, sich für die Förderung der Musikschulen in Europa aktiv einzusetzen, gründet sich u. a. auf folgende Grundrechte:
1.) 1989 wurde die UNO-„Convention of the Rights of the Child“ verabschiedet.
Sie fordert von den Vertragsstaaten u. a. in Art. 31, das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben zu achten und zu fördern und die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung zu fördern.
2.) 1998 erhob die UNESCO das „Recht auf Bildung, Kunst und Kultur“ zum „Menschenrecht“".

Die Musikschulen verwirklichen diese Grundrechte! Sie erfüllen einen Bildungsauftrag

  • als örtliche Aufgabe in ihrer Kommune
  • als überörtliche Aufgabe in ortsübergreifender Zusammenarbeit
  • als staatliche Aufgabe eines flächendeckenden Angebotes vergleichbaren Inhalts und verlässlicher Qualität.

Kontakt

de
Musik- und Kunstschule „J. A. P. Schulz"
Berliner Straße 56
16303 Schwedt/Oder
Telefon
03332 266311
Kontaktformular

Diese Website ist ein Portal der Stadt Schwedt/Oder.
www.schwedt.eu