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Geschlechtseintrag und Vornamen ändern

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Danach kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Die nach dem Personenstandsgesetz vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) können durch eine andere Angabe ersetzt oder gestrichen werden.

Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Stufen:

  1. Anmeldung: Zunächst muss die geplante Änderung des Geschlechts und der Vornamen mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Die Anmeldung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform erfordert zwingend die eigenhändige Unterschrift. Eine Anmeldung per Telefon oder Fax ist somit nicht möglich.
    Bei der Neuwahl der Vornamen muss darauf geachtet werden, dass diese dem neuen Geschlecht entsprechen. Die Anzahl der Vornamen darf auch nicht verändert werden.
  2. Erklärung: Nach Ablauf von drei Monaten kann dann die eigentliche Erklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben werden. Die Erklärung muss öffentlich beurkundet werden.
    Dafür ist zwingend die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.
     

Die Anmeldung kann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass die Erklärung beim selben Standesamt abgegeben werden muss, bei dem die Anmeldung erfolgte.
Eine Anmeldung ist bereits seit dem 1. August 2024 möglich.

Das Standesamt ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • 45,00 Euro (Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung)

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG – BGBl. Teil I Nr. 206 vom 21.06.2024)
  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK), Tarifstelle 12, in der jetzt gültigen Fassung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Personalausweis
  • Formular: Anmeldung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Kontakt mit dem Standesamt

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Standesamt

Ansprechpartner
Frau Karin Schütz
Zimmer
Rathaus, Raum 1.16
Telefon
03332 446-830
Ansprechpartner
Frau Doreen Wagner
Zimmer
Rathaus, Raum 1.14
Telefon
03332 446-833
Ansprechpartner
Frau Marie Hoffmann
Zimmer
Rathaus, Raum 1.15
Telefon
03332 446-832
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
standesamt.stadt
@schwedt.de
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