Bauleitplanung
Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Vor allem die einzelnen Bebauungspläne der Stadt Schwedt/Oder sollen sicherstellen, dass die im Rahmen der verschiedenen Konzepte erarbeiteten städtebaulichen Entwicklungsziele erreicht werden.
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bietet ein Online-Angebot für die kommunale Bauleitplanung an, unter: bauleitplanung.brandenburg.de.
Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften der Stadt Schwedt/Oder werden im Bürgerinfoportal der Stadt Schwedt/Oder und nun auch im Geoportal der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Pinnow veröffentlicht.
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Rechtskräftige Bebauungspläne für das Stadtgebiet
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken.
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Rechtskräftige Bebauungspläne für Ortsteile
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken. Hier sind die Pläne für die Ortsteile erfasst.
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Wirksame Flächennutzungspläne
Mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan stellen Gemeinden ihre beabsichtigte städtebauliche Entwicklung kartografisch und textlich dar.
![Auszug aus einem Plan Auszug aus einem Plan](/media_fast/6/staedtbaulich.jpg)
Städtebauliche Satzungen
Städtebauliche Satzungen regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“.
![Amtsblattveröffentlichung Amtsblattveröffentlichung](/media_fast/6/aufstellung.jpg)
Aufstellungsverfahren
Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eines Flächennutzungsplanes konkreten gesetzlichen Regelungen und Verfahrensschritten.