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Ausnahmegenehmigung

Ausnahmegenehmigung gemäß StVO

Die Stadt Schwedt/Oder ist untere Verkehrsbehörde im Sinne des § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung. Gemäß StVO § 46 (1) kann die untere Verkehrsbehörde in bestimmten ...

Ausnahme­genehmigung gemäß Landes­immissions­schutz­gesetz (Lärmschutz)

Die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dient der Nachtruhe. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören, beispielsweise Musik. Auf öffentlichen Flächen, in öffentlichen Anlagen sow...

Feuerwerke (Erlaubnis)

Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwedt/Oder außerhalb der Zeit von Silvester abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis des Fachbereiches Ordnung und Brandschutz. Die schriftliche Anzeige ...

Baumschutz, Baumfällgenehmigung

Zur Erhaltung, Pflege und zum Schutz von Bäumen gilt ab 1. Januar 2011 die Baumschutzsatzung in der Stadt Schwedt/Oder und deren Ortsteile.Sie regelt den Umgang mit Bäumen ab einem Stammumfang von 40 cm (in 1,30 m Hö...

Fachbereich 6: Ordnung und Brandschutz

Fachbereichsleiterin: Frau Heike Voigt Rathaus, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder Raum 3.21, Telefon 03332 446-610, Telefax 03332 446-612 E-Mail: ordnungsamt.stadt@schwedt.de